Nachhaltigkeitsleitfaden HH
7.4 Holzmöbel – PDF-Seite 222
Möbel
130 – Anhang I
7.4.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
7.4.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Die beschafften Produkte müssen den nachstehenden Produkt vorgaben entsprechen:
Eine besondere Umweltverträglichkeit ist verbindlich bei Auf trägen mit Auftragswerten über 100.000 EUR und Rahmenver trägen unabhängig vom Auftragswert in die Vergabeunterlagen zu übernehmen und mit mindestens 10 bis 20 Prozent oder höher bei der Wertung zu gewichten.
• Das Holz muss aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen.
• Die Beschichtungssysteme müssen frei von Stoffen mit festgelegten gefährlichen Eigenschaften sein.
Die Umweltverträglichkeit fließt in die Wertung der Angebote ein [Gewichtung angeben].
• Die Emissionen in die Innenraumluft müssen begrenzt sein.
• Verschleißteile müssen für einen definierten Zeitraum ver fügbar sein.
1Holzmöbel sind besonders umweltverträglich, wenn sie mit dem Umweltzeichen Blauer Engel für „Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen“ (DE-UZ 38, Ausgabe 2022) oder gleichwertig zertifiziert sind.2Zum Nachweis ist der Vertrag des Herstellers mit der RAL gGmbH, der die Vertragslaufzeit auf zeigt, vorzulegen.
1Der für die FHH entsprechend angepasste „Anbieterfrage bogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von emissionsarmen Möbeln und Lattenrosten aus Holz und Holzwerkstoffen“ des Umweltbundesamtes konkretisiert diese Anforderungen.2Die Anbieter-Eigenerklärung ist im Rahmen der Ausschreibung zur Leistungsbeschreibung und Nachweisführung zu verwenden.
Insbesondere eine gültige Zertifizierung mit einem der folgenden Umweltzeichen wird als gleichwertig anerkannt:
Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines ausgefüllten Exemplars der oben genannten Anbieter-Eigen erklärung für jedes angebotene Produkt einschließlich der dort zum Nachweis benannten Dokumente.
• Österreichisches Umweltzeichen (UZ 06 – Möbel und ver gleichbare Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen)
• Nordic Swan (031 – Furniture and Fitments)
• EU-Umweltzeichen für Möbel (Beschluss (EU) 2016/1332)
7.4.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.