Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.3 Ökonomische Aspekte einer nachhaltigen Zuschlagserteilung – PDF-Seite 27
27 – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren
1Regel um mehrere konkrete und gut voneinander abgrenzbare sowie (quantitativ) abstufbare Einzelkriterien (zum Beispiel Recy clinganteil oder Anteil an emissionsfreien Fahrzeugen).2Darüber hinaus können in der Bewertungsmatrix schon die Maßstäbe der Bepunktung („Zielerfüllungsgrade“) der aufgestellten Bewertungs kriterien definiert sein (> 75 Prozent = sehr gut; 50-75 Prozent = gut etc.).3Diese Angaben sind den Bietern entsprechend in den Vergabeunterlagen zur Verfügung zu stellen (beispielsweise in einem separaten Dokument „Zuschlagskriterien“).
1zukommt.2In der Regel bestehen in diesen Fällen auch erhöhte Anforderungen an die transparente Formulierung und Offenlegung der maßgeblichen Aspekte ebenso wie an die Dokumentation der Auswertung der Angebote.3Bereits bei der Erstellung der Verga beunterlagen muss daher die Definition des Erwartungshorizonts und einer möglichen Zielstellung erfolgen (Bsp.: Die Prüfung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Hinblick auf deren Eignung zur Erreichung des Ziels, die CO2-Emissionen um mind.4X Prozent zu reduzieren).
1Teilweise ist es nicht möglich, solche klar voneinander abgrenz baren Einzelkriterien vorzugeben oder den Bietern soll gerade mehr Spielraum gegeben werden, um sich mit eigenen Nach haltigkeitsbemühungen zu profilieren.2In diesen Fällen bietet es sich an, vom Bieter textlich erläuternde und beschreibende An gaben zu seinem Bieterkonzept (zum Beispiel ein „Konzept zur Abfallvermeidung, -reduzierung und -entsorgung“) zu verlangen.3In diesem Fall sind im Vorwege ein Punktesystem und die Fest legung von einzelnen Wertungskriterien (welche Aspekte muss das Bieterkonzept behandeln?) festzulegen.4Das Ergebnis dieser Konzeptbewertung fließt dann in die Bewertungsmatrix ein.
1Auch die „Zielerfüllungsgrade“ werden durch den Auftraggeber definiert.2Wie aus der beigefügten Bewertungsmatrix (siehe unten) ersichtlich, wird empfohlen, in mehreren Abstufungen – „ausrei chend“, „befriedigend“, „gut“ und „sehr gut“ – zu differenzieren.3Bei Nichtvorliegen des relevanten Merkmals erhalten betroffene Bietende 0 Punkte.4In der Regel muss in den Vergabeunterlagen nicht näher definiert werden, was unter den einzelnen Abstufun gen bzw. Noten (zum Beispiel „gut“) zu verstehen ist.
1Erhöhte Anforderungen an die Transparenz gelten, wenn auf grund der Komplexität des Zuschlagskriteriums eine weitere Konkretisierung für das Verständnis unabdingbar ist.2Hierbei gilt: Je abstrakter und komplexer das Zuschlagskriterium (Bsp.: „Konzept der Eindämmung der negativen Umweltauswirkungen“, „Umweltfreundliche Beschaffenheit des Gegenstand XY“, „Kon zept zur Wahrung der Arbeits- und Menschenrechte entlang der Lieferkette“) festgelegt wird, desto höher sind die Anforderungen
1Wichtig ist, dass sich die Vergabestelle bereits bei der Konzeption und Formulierung solcher Zuschlagskriterien vergegenwärtigt, wie die fachliche Auswertung erfolgen soll.2Angaben der Bieter müssen dabei mindestens auf ihre fachliche Plausibilität über prüft werden, wobei der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum