Nachhaltigkeitsleitfaden HH
4.4 Gemeinschaftsverpflegung (Kantinenbetrieb und Veranstaltungscatering) – PDF-Seite 166
Lebensmittel und Kantinen- sowie Cateringleistungen
74 – Anhang I
Hinweis: Verordnung zur Bio-Außer-Haus-Verpflegung (AHVV)
4.4.1 Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
1Ein Schwerpunkt der Bio-Stadt-Aktivitäten ist es, die Nachfrage nach regionalen Bioprodukten in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) stark anzukurbeln.2Damit mehr Biolebensmittel in diesem Bereich eingesetzt und auch gekennzeichnet werden können, hat die Bio-Verordnung der Bundesregierung für die Außer-Haus-Ver pflegung (Bio-AHVV) 2023 einen einfachen und klaren Rechts rahmen für Unternehmen geschaffen.3Mit einem dreistufigen Label – je nach Bioanteil in Gold, Silber und Bronze – können AHV-Einrichtungen ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpfle gung freiwillig kenntlich machen.4Das Bronze-Label gibt es für einen Bioanteil von 20 bis 49 Prozent, Silber für einen Bioanteil von 50 bis 89 Prozent und Gold für einen Bioanteil von 90 bis 100 Prozent91.
Keine spezifischen Vorgaben.
4.4.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Die folgenden Vorgaben sind, soweit für den Beschaffungsgegen stand passend, als Textbaustein(e) in die Leistungsbeschreibung zu übernehmen:
• Es sind für die eingesetzten Lebensmittelprodukte die im Abschnitt „Lebensmittel“ beschriebenen Produktvorgaben vollständig anzuwenden und wie dort definiert nachzuweisen.
• Kantinenbetrieb: Die Mischkost- und alle vegetarischen Menülinien im Verpflegungsangebot müssen den „DGE-Che cklisten – Verpflegung in Betrieben“93 entsprechen, konkret den dort im Hinblick auf die Mittagsverpflegung formulierten Anforderungen:
1• Es darf maximal eine Menülinie „Mischkost“ geben, in der auch Speisen mit Fleisch und Fisch enthalten sind.2Die weiteren Menülinien enthalten durchgehend vegetarische oder vegane Mahlzeiten.
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• Wird nur ein Menü pro Tag angeboten, so dürfen ent sprechend den DGE-Leitlinien wöchentlich maximal zwei Menüs mit Fleisch und/oder Wurstwaren sowie ein Menü
191 Für weiterführende Informationen, s. https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/bio-ausser-haus-verpflegung.html.292 Das Logo des BMLEH wird seit 2023 verwendet: BMEL - Pressemitteilungen - Transparent und unternehmerfreundlich: Bio-Logo für Kantinen und Co. kommt.393 Die Checkliste „Verpflegung in Betrieben“ findet sich unter: https://www.dge.de/fileadmin/dok/gemeinschaftsgastronomie/dge-qualitaetsstandards/DGE-Qualitaetsstandard_Betriebe.pdf.