Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.4 Nutzung von Gütezeichen im Vergabeverfahren – PDF-Seite 30
30 – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren
3.4 NUTZUNG VON GÜTEZEICHEN IM VERGABEVERFAHREN
Prinzipiell können die im Kontext dieses Leitfadens relevanten Gütezeichen sowohl vorrangig oder ausschließlich umweltbezogene Aspekte adressieren (vgl. dazu Kapitel 4) oder den Schwerpunkt auf Aspekte des Schutzes von Arbeitnehmenden und Menschen rechten legen (vgl. dazu auch Abschnitt 5).
3.4.1 Was sind Gütezeichen?
Bei Gütezeichen handelt es sich gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 23 der Richtlinie 2014/24/EU18 um ein Dokument, ein Zeugnis oder eine Bescheinigung, wodurch bestätigt wird, dass ein bestimmtes Bau werk, eine bestimmte Ware, eine bestimmte Dienstleistung, ein bestimmter Prozess oder ein bestimmtes Verfahren bestimmte Anforderungen erfüllt.
3.4.2 Verschiedene Arten der Berücksichtigung von Gütezeichen
Bei Beschaffungsvorhaben können Gütezeichen grundsätzlich auf unterschiedliche Arten und auf verschiedenen Ebenen Be rücksichtigung finden.
Sie bestehen zum einen aus einer Zusammenstellung von (ma teriellen) Mindestanforderungen (Kriterien) mit Bezug zu der jeweiligen Gesamtaussage des Gütezeichens, die von Produkten und/oder Dienstleistungen erfüllt werden müssen, die mit dem entsprechenden Gütezeichen ausgezeichnet werden.
• Einerseits kann die Anforderung an eine Auszeichnung mit dem Gütezeichen selbst zum Gegenstand der Beschaf fungsanforderungen gemacht werden – wahlweise als Produktvorgabe im Rahmen der Leistungsbeschreibung oder als Zuschlagskriterium im Rahmen der Wirtschaft lichkeitsbeurteilung.
Zum anderen enthalten sie Vorgaben an die Art und den Inhalt der Nachweise, die von potenziellen Zeichennehmenden erbracht werden müssen, um zu belegen, dass die materiellen Mindest anforderungen eingehalten werden.
oder
• Andererseits können die verschiedenen Anforderungen (Kriterien) eines Gütezeichens im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit als Konkretisierung für die sachgerechte Fest legung von Umwelt- oder auch Nachhaltigkeitsanforderun gen an die Produkte im Rahmen der Leistungsbeschreibung herangezogen werden.
Ergänzend können in den Regelungen zu den Gütezeichen auch weitere prozedurale Vorgaben zur Dokumentation und Überprü fung der Einhaltung der Anforderungen festgelegt werden, wie etwa regelmäßig (wiederkehrende) Dokumentationen, Vor-Ort-In spektionen durch unabhängige Sachverständige oder Ähnliches.
18 EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe: vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0024.