Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.10 Reinigungsdienstleistungen: Unterhaltsreinigung – PDF-Seite 214
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
122 – Anhang I
1dungsbeurteilung (§ 5 Abs. 1 ArbSchG) und eine entspre chende Unterweisung der Mitarbeitenden zu erbringen.2Der Auftragnehmer hat außerdem jährlich eine Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.3Wenn es kei nen Änderungsbedarf gibt, hat er dies mit Unterschrift zu dokumentieren.4Im Falle eines Änderungsbedarfs hat er die Gefährdungsbeurteilung anzupassen.5Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
1des Zeitfenster vorzugeben.2Formulierungsvorschlag: Die Unterhaltsreinigung (UHR) ist zu folgenden Zeiten durchzu führen: Montag bis Freitag: 5:00 bis 22:00 Uhr. [Die Zeiten können objektspezifisch angepasst werden.3Es ist jedoch mindestens ein Zeitfenster von sechs Stunden vorzugeben.]
• Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Vergabeunter lagen genannten Anforderungen zu kontrollieren und ge gebenenfalls weitere Nachweise zu verlangen.
1Ein Nachweis der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist entbehrlich, wenn der Auftragnehmer einen Nachweis erbringt, dass innerhalb der letzten vier Jahre vor Auftrags beginn eine Betriebsbesichtigung mit Systembewertung durch das Hamburger Amt für Arbeitsschutz, ein zuständiges Gewerbeaufsichtsamt oder einen Unfallversicherungsträger stattgefunden hat und der Betrieb mit „grün“ bewertet wurde.2Ein entsprechender Nachweis für die Bewertung ist zu erbringen.3In den vier Jahren nach einer entsprechenden Systembewertung entfällt außerdem die Pflicht zur Durchfüh rung und Dokumentation einer Wirksamkeitsprüfung128.
Nachhaltigkeit in den „Besonderen Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen“ (BVB) der FHH
Darüber hinaus enthalten die standardisierten BVB für die Un terhaltsreinigung der FHH bereits an unterschiedlichen Stellen Nachhaltigkeitsanforderungen, die durch Verwendung der Vorlage Vertragsbestandteil werden:
1Die Reinigungskräfte haben sich täglich in die im Objekt aus liegenden Arbeitsstundenbücher einzutragen.2Die Eintragungen müssen den tatsächlichen Beginn und das tatsächliche Ende der täglichen Arbeitszeit der betreffenden Reinigungskraft im Objekt ausweisen und von der betreffenden Reinigungskraft unterschrie ben sein.3Umkleide- und Pausenzeiten zählen im Verhältnis AG zu AN nicht zur Arbeitszeit.
• Es sind gemäß Arbeitsstättenverordnung Umkleideräume für Reinigungskräfte zur Verfügung zu stellen.
• Wenn im Rahmen der Bedarfsanalyse die Entscheidung für eine Reinigung während des Dienstbetriebs gefallen ist, ist im Rahmen der Ausführungsbedingungen ein entsprechen
128 Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung und den Betriebsbesichtigungen können die Berufsgenossenschaften geben.