Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.3 Ökonomische Aspekte einer nachhaltigen Zuschlagserteilung – PDF-Seite 22
22 – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren
13.3 ÖKONOMISCHE ASPEKTE EINER NACHHALTIGEN ZUSCHLAGSERTEILUNG Grundsätzlich steht jede Beschaffung unter dem Gebot der Wirt schaftlichkeit wonach der Zuschlag auf das Angebot mit dem besten Preis- bzw. Lebenszykluskosten-Leistungs-Verhältnis zu erteilen ist (vgl. Ziffer I.4 HmbVgRL).2Dabei werden auch Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe des einschlägigen Vergaberechts berück sichtigt (§ 2 Abs. 3 UVgO; § 97 Abs. 3 GWB).3Die Vergabestellen der FHH sind aufgefordert, Nachhaltigkeits- und Umweltaspekten auch auf der Ebene der Wirtschaftlichkeitsprüfung hinreichend Geltung zu verschaffen.
• Sind die am Markt verfügbaren Produkte barrierefrei?
• Was sind typische Herstellungsländer und wie wird die Ein haltung von Menschen- und Arbeitsrechten entlang der Lieferketten üblicherweise sichergestellt?
3.2.5 Organisation von Interessentenkonferenz bzw. Bieterdialog
1• Je nach Detailschärfe der Fragen kann es sinnvoll sein, einige Themen bereits mit der Einladung zu erläutern.2In einigen Fällen bietet es sich aufgrund spezieller Fragen an, neben den Lieferanten ebenfalls Hersteller einzuladen.
1• Die Inhalte der Interessentenkonferenz bzw. eines Bieter dialogs haben für die Auftraggeber keine bindende oder verpflichtende Wirkung.2Das sollte sowohl in der Einladung als auch bei dem Termin und später im Protokoll deutlich werden.
Hierbei ist Folgendes zu beachten (Ziffer II.11 HmbVgRL):
1• Es ist ein preisliches Zuschlagskriterium angegeben, das ein Angebot nach seinem Preis oder nach den (Lebenszyklus-) Kosten bewertet.2Sind keine weiteren Zuschlagskriterien angegeben, sind der niedrigste Preis bzw. die niedrigsten Kosten ausschlaggebend.
• Es findet keine Verhandlung über konkrete Preise statt.
1• Das Besprochene wird umfassend protokolliert und später mit den Vergabeunterlagen veröffentlicht, sodass alle poten ziellen Bieterfirmen denselben Sachstand haben (Grundsatz der Chancengleichheit).2Dies ist den am Gespräch Beteiligten offenzulegen und abzuklären, welche Geschäftsgeheimnisse gegebenenfalls vertraulich zu behandeln sind.
• Daneben können auch qualitative, soziale oder umwelt bezogene Zuschlagskriterien gewählt werden.
1Hinweis: Dieser Leitfaden sieht für bestimmte Produktgruppen besondere Zuschlagskriterien vor.2Diese finden sich in den jewei ligen Produktblättern zu den einzelnen Waren- und Dienstleis tungsgruppen im Anhang I des Nachhaltigkeitsleitfadens.