Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.3 Textilien – PDF-Seite 181
Textilien und Schuhe
89 – Anhang I
Nachweis: Die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen kann durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung der jeweiligen Produkte mit einem der folgenden Gütezeichen erfolgen109:
• Recht auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Konvention Nr. 98.
• Recht auf Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (ILO-Konvention Nr. 100) und Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Konvention Nr. 111).
• Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154, Ausgabe 2023)
• Global Organic Textile Standard (GOTS)
• bluesign® product
• Recht angestellter Personen auf einen beidseitig unterzeich neten Arbeitsvertrag – auch in atypischen Beschäftigungs verhältnissen –, der den geltenden rechtlichen Vorgaben entspricht, dokumentiert ist und für die Arbeitnehmer:innen in einer verständlichen Sprache verfasst ist.
• OEKO-TEX® MADE IN GREEN
Eine Zertifizierung mit „Naturtextil IVN zertifiziert BEST“ ist als gleichwertig anzusehen.
Soziale Vorgaben
• Begrenzung der Arbeitszeit und die Zahlung von Überstun den (ILO-Konvention Nr. 1) bzw. Anwendung der nationalen Gesetzgebung, falls diese strenger ist.
1Da es sich bei Textilien um eine sensible Produktgruppe im Sinne des § 3a Abs. 3 HmbVgG handelt, müssen Bieter die Eigenerklä rung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (s. Eignungsvor druck) abgeben.2Darüber hinaus sind für die Produktionsstufe der Konfektionierung die nachfolgenden Arbeitsrechte, Arbeits bedingungen und Verbote (Sozialkriterien) einzuhalten und wie unten gefordert gesondert nachzuweisen:
• Zahlung des legalen oder dem Industriestandard (falls höher) entsprechenden Mindestlohns, zeitgerechte Auszahlung des Lohns sowie Verbot der Einbehaltung des Lohns (zum Bei spiel als erhobene Gebühr), um die Bezahlung zu reduzieren oder zur Lohnsicherung.
• Recht auf Vereinigungsfreiheit (ILO-Konvention Nr. 87): Wenn das Recht auf Vereinigungsfreiheit gesetzlich eingeschränkt ist – Förderung alternativer Mittel für Vereinigungsfreiheit wie zum Beispiel die Wahl einer Angestelltenvertreterin/ eines Angestelltenvertreters.
• Einhaltung der nationalen Gesetzgebung in Bezug auf Mut terschutz, Gesundheitsschutz, Beschäftigungsschutz, Nicht diskriminierung und Leistungen für Schwangere und Mütter.
109 Gemäß den Regelungen des § 34 Abs. 4 VgV sind andere Gütezeichen, die gleichwertige Leistungsanforderungen stellen, anzuerkennen oder unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 4 VgV auch ande re geeignete Belege; Vgl. hierzu auch Abschnitt 3.4 des Nachhaltigkeitsleitfadens.