Nachhaltigkeitsleitfaden HH
1.9 Locher, Heftgeräte, Heftzangen sowie Scheren – PDF-Seite 108
Büroverbrauchsmaterialien
16 – Anhang I
1.9 LOCHER, HEFTGERÄTE, HEFTZANGEN SOWIE SCHEREN
• Für die Produkte wird eine Haltbarkeitsgarantie von zum Beispiel > 5 Jahren gegeben.
• Bei Lochern muss die Lochpfeife/Lochstanze aus hoch wertigem, rostfreiem, gehärtetem Edelstahl gefertigt sein.
1.9.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
1• Bei Scheren müssen die Schneideblätter verschraubt sein.2Diese Schraubverbindung ist zur Gänze aus Metall.3Bei Scheren mit Kunststoffanteil sind die Schneideblätter nicht aufgesetzt, sondern stabil (zum Beispiel durch Verschrau bungen) verbunden.4Scherengriffe aus Kunststoff sind aus hochschlagfestem Kunststoff wie ABS, spülmaschinenfest und farbecht.
Anders als bei den meisten anderen Produkten aus der Waren gruppe der Büroverbrauchsmaterialien ist bei dieser Produktgruppe aus Gründen des Ressourcenschutzes eine lange Nutzungsdauer von relevanter Bedeutung.
Aus diesem Grund sollte vor einer Ersatzbeschaffung geprüft werden, ob bei vorhandenen Produkten gegebenenfalls mit ent sprechenden Ersatzteilen eine einfache Reparatur erfolgen kann.
• Es wird garantiert, dass mögliche Verschleißteile (zum Beispiel die Lochpfeife bei Lochern oder die Schraubverbindung bei Scheren) für den doppelten Zeitraum der garantierten Le bensdauer als Ersatzteile verfügbar gemacht werden können.
Bei Neubeschaffungen ist insbesondere auf eine stabile und ge gebenenfalls reparaturfähige Gestaltung zu achten.
1In diesem Zusammenhang ist jeweils zu prüfen, ob in den jeweili gen Bedarfsbereichen die Durchführung von Reparaturen möglich und machbar ist.2Nur unter diesen Voraussetzungen sind in der Leistungsbeschreibung die entsprechenden Reparierbarkeits anforderungen aufzunehmen.
• Die Geräte sind zu Reparaturzwecken leicht zerlegbar.
1• Die Verwendung metallischer Oberflächenbeschichtungen ist nicht zulässig.2Dieser Ausschluss bezieht sich explizit auch auf metallische Überzüge auf Kunststoffsubstraten.
Nachweis: Zum Nachweis legt der Anbieter eine Hersteller erklärung vor, in der dieser für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden Anforderungen deren Einhaltung erklärt und diese durch entsprechende technische Produktinformatio nen belegt.
1.9.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Produktvorgaben aufzunehmen:
• Bei Lochern und Heftern müssen alle Teile, die mechanisch die Kraft übertragen, aus Metall gefertigt sein.