Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.3 Hilfsmittel zur Umsetzung von Lieferketten-Anforderungen in der Beschaffung – PDF-Seite 76
76 – Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit
Wenn mit entsprechenden Risiken zu rechnen ist, ist hier fort zufahren:
1bestehen.2Diese können beispielsweise Fabrikzertifizierungen für entsprechende Arbeitsschutzmanagementsysteme wie etwa SA 8000 oder konkrete Audit-Routinen durch unabhängige Dritte sein.3Auch die Mitgliedschaft in einschlägigen, sogenannten Mul tistakeholder-Initiativen zur Einhaltung von Arbeitsschutz und Handelsstandards kann als Nachweis akzeptiert werden.
1Im zweiten Schritt ist die Markt- und Lieferkettensituation zu ermitteln.2Hier ist die Frage von Bedeutung, in welchem Maß die Endprodukthersteller, mit denen die Lieferanten und Be schaffenden üblicherweise im engen Kontakt stehen, eine (voll ständige) Kontrolle über die verschiedenen Lieferkettenstufen haben.3Kontrolle und Einflussmöglichkeiten sind in der Praxis bei kurzen Lieferketten und bei großen Endproduktherstellern mit entsprechender Marktmacht als höher einzustufen.4Im Ergebnis dieser Bewertung ist festzulegen, ob und wenn ja, für welche der vorgelagerten Produktionsstufen der Lieferkette realistisch belastbare Nachweise eingefordert werden können und sollen.
1Die Ergebnisse dieser Recherchen sind in die vorliegende „Rah men-Anbieter-Eigenerklärung Lieferkettennachweise“ zu über tragen, die dann – nach einer pilothaften Erprobung/Diskussion im Rahmen eines Bieterdialoges – zum Gegenstand der Aus schreibung gemacht wird.2Dafür eignet sich zum Beispiel die folgende Formulierung aus der Leistungsbeschreibung und den Ausführungsbedingungen:
1Eng verknüpft mit diesem zweiten Schritt ist im dritten Schritt die Recherche nach einschlägigen Gütezeichen und anderen glaubwürdigen Siegeln, die zum Nachweis der Einhaltung ge eignet sind.2Dazu kann auf die einschlägigen Gütezeichenfinder (vgl. Kapitel 3.4.4) zurückgegriffen werden.3Wichtig ist, dass im Rahmen der Marktermittlung auch geprüft wird, inwieweit diese Gütezeichen am Markt etabliert sind und damit von den poten ziellen Bietern vorgelegt werden können.
Die Beachtung der folgenden Arbeits- und Sozialstandards (ILO- Kernarbeitsnormen) sowie der Grundprinzipien des fairen Handels muss zumindest auf der/den Produktionsstufe(n) …………… durch Nachweise sichergestellt werden:
• Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (Übereinkommen 87 und 98)
• Beseitigung der Zwangsarbeit (Übereinkommen 29 und 105)
• Abschaffung der Kinderarbeit (Übereinkommen 138 und 182)
Aus diesem Grund ist in einem vierten Schritt zu ermitteln, welche alternativen Nachweismöglichkeiten für die Einhaltung der Anforderungen an die jeweiligen Produktionsstandorte82
82 Dieser konkrete Bezug zu den jeweiligen Produktionsstandorten ist vergaberechtlich von besonderer Bedeutung, da rein unternehmensbezogene Vorgaben nicht zulässig sind.