Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.4 Allzweckreiniger und sonstige Reiniger für harte Oberflächen – PDF-Seite 196
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
104 – Anhang I
6.4.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
1die gefährliche Stoffe enthalten, selbst aber nicht als ge fährlich eingestuft sind.2Die Sicherheitsdatenblätter sind in Papierform und in elektronischem Format zu übergeben.
Allzweckreiniger und sonstige Reiniger für harte Oberflächen müssen alle in der Anbieter-Eigenerklärung genannten An forderungen des EU-Umweltzeichens für „Reinigungsmittel für harte Oberflächen“ (Beschluss (EU) 2017/1217) oder des vergleichbaren Umweltzeichens „Blauer Engel Handgeschirr spülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glasreiniger“ (DE-UZ 194, Ausgabe 2022) erfüllen.
• Neben den Sicherheitsdatenblättern sind in geeigneter Form auch weitergehende technische Anwendungshinweise ver fügbar zu machen, die unter anderem über die korrekte und effiziente Anwendung der Produkte oder die sachgerechte Reinigung verwendeter Werkzeuge/Hilfsmittel Auskunft geben.
1Die Mindestanforderungen inklusive einer Beschreibung der Nach weismöglichkeiten können der „Anbieter-Eigenerklärung für All zweckreiniger und sonstige Reiniger für harte Oberflächen“ ent nommen werden.2Diese ist der Ausschreibung zugrunde zu legen.
6.4 ALLZWECKREINIGER UND SONSTIGE REINIGER FÜR HARTE OBERFLÄCHEN Die nachfolgenden Anforderungen gelten für die Beschaffung von Allzweck-, Küchen-, Fenster- und Sanitärreinigern.
In den Vergabeunterlagen sind die Produktvorgaben wie folgt zu formulieren:
Sie gelten nicht für Reiniger für textile Oberflächen (zum Beispiel Teppiche und Polster), Reiniger im Außenbereich (zum Beispiel für Fassaden, Terrassen, Automobile oder Boote), Spezialreiniger (zum Beispiel Desinfektionsreiniger, Abflussreiniger, Polituren, Bohner wachs, Grundreiniger, Intensivreiniger, Backofenreiniger oder Grill reiniger), Zusätze für WC-Spülkästen, WC-Tabs und Toilettensteine.
1• Die in der „Anbieter-Eigenerklärung für Allzweckreiniger und sonstige Reiniger für harte Oberflächen“ genannten Nach haltigkeitsanforderungen sind zu erfüllen.2Dort genannte Nachweise und Erklärungen sind mit Angebotsabgabe zu erbringen.
6.4.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Keine spezifischen Vorgaben.