Nachhaltigkeitsleitfaden HH
4.4 Gemeinschaftsverpflegung (Kantinenbetrieb und Veranstaltungscatering) – PDF-Seite 168
Lebensmittel und Kantinen- sowie Cateringleistungen
76 – Anhang I
1Nachweis: Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe die Ein haltung der Anforderung und weist dies bei Auftragsaus führung96 mit dem Gütezeichen Blauer Engel für Veranstal tungscatering und Kantinenbetrieb (DE-UZ 229, Ausgabe 2023) nach.2Alternativ können die einzelnen Vergabekriterien des Gütezeichens auch mit den dort genannten Nachweis möglichkeiten einzeln nachgewiesen werden.
• Die Verwendung von Einweggeschirr (inklusive Getränke becher), Einwegbesteck und Einwegverpackungen ist nicht zulässig.
• Es sollte nach Möglichkeit als Wasser nur Leitungswasser (zum Beispiel in Wasserspendern, Glasflaschen oder Karaffen; nach Belieben mit Kohlensäure versetzt) angeboten werden.
• Der Bieter reduziert kontinuierlich und systematisch Le bensmittelabfälle in Übereinstimmung mit den Zielen der nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung97.
4.4.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Die folgenden Vorgaben sind in die Ausführungsbedingungen zu übernehmen:
• Beim Kantinenbetrieb werden für den Verkauf von Speisen und Getränken im To-go-Geschäft ausschließlich Mehrweg verpackungen eingesetzt.
1• Die in der Leistungsbeschreibung (und bei den Zuschlags kriterien) genannten Nachweise sind im Rahmen der Auf tragsausführung zu erbringen.2Der Dienstleister hat hierfür eine Bilanz des Gesamtwareneinsatzes zu erstellen und dem Auftraggeber die entsprechenden Zertifikate und Gütezei chen zur Verfügung zu stellen.
• Die Rücknahme und die Wiederverwendung von Mehrweg geschirr, Mehrwegbesteck und Mehrweggetränkeverpackun gen werden durch geeignete Maßnahmen (zum Beispiel ein Pfandsystem) und ein Rücknahmeangebot der Ausgabestellen sichergestellt.
1• Abfall, der bei der Erbringung der Dienstleistung entsteht, wird so getrennt, wie es das öffentliche Entsorgungssystem vorsieht.2Generell sind Abfälle zu reduzieren und wo möglich zu vermeiden (insbesondere Portionsverpackungen).
• Die Bieter haben die Einhaltung von Tariftreue und Mindest lohn nach den Vorgaben des § 3 Hamburgisches Vergabe gesetz (HmbVgG) in Verbindung mit Ziffer II.10.1 der Ham burgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL) sicherzustellen98.
196 S. 4.3.4. Ausführungsbedingungen.297 Das BMEL und die unterzeichnenden Verbände verfolgen das gemeinsame Ziel, die unionsweit geltende indikative Zielvorgabe für die Verringerung der Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2015 für den Sektor Außer-Haus-Verpflegung zu erreichen.398 Im Hinblick auf Tariftreue und Mindestlohn gelten im Einzelnen die Anforderungen im „Eignungsvordruck“ in der Anlage II zur HmbVgRL.