Nachhaltigkeitsleitfaden HH
15.4 Waschmaschinen – PDF-Seite 288
Haushaltsgeräte
196 – Anhang I
15.3.5 Übergreifende Vorgaben für die Eignungskriterien
15.4.2 Spezifische Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Keine spezifischen Vorgaben.
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
115.4 WASCHMASCHINEN Die folgenden Anforderungen gelten für „Haushaltswaschma schinen“.2Gemäß der EU-Ökodesign-Rahmenverordnung (EU) 2019/2023 (siehe unten) bezeichnet dies „einen Waschautomaten zum Reinigen und Spülen von Haushaltswäsche mit Wasser und chemischen, mechanischen und thermischen Mitteln, der über eine Schleuderfunktion verfügt“.3Ausgenommen sind:
• EU-Energielabel: höchste Energieeffizienzklasse der zum Zeitpunkt der Beschaffung am EU-Markt verfügbaren Geräte
• Mengenautomatik (das heißt, das Waschprogramm passt in Relation zur tatsächlichen Beladung automatisch die Was sermenge an)
• mindestens Schleudereffizienzklasse A oder B mit einer Schleuderdrehzahl von mindestens 1400 Umdrehungen
• Waschmaschinen, die unter die Richtlinie 2006/42/EG („Ma schinenrichtlinie“) fallen,
• Luftschallemissionsklasse A oder B mit weniger als 77 Dezibel
• mit Batterien/Akkumulatoren betriebene Haushaltswasch maschinen, die über einen getrennt zu erwerbenden Gleich richter am Stromnetz betrieben werden können.
• integriertes Wasserschutzsystem (wie Aquastop, Water proof-System oder Ähnliches)
Nachweis: Zum Nachweis legt der Anbieter eine Hersteller erklärung vor, in der dieser für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden Anforderungen deren Einhaltung erklärt und diese durch entsprechende technische Produktinformatio nen belegt.
15.4.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Keine spezifischen Vorgaben.
15.4.3 Spezifische Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.