Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.7 Solarbetriebene Geräte – PDF-Seite 130
Elektro- und Elektronikgeräte
38 – Anhang I
2.7.2 Spezifische Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
2.7.3 Spezifische Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
Keine spezifischen Vorgaben.
Spezifischer Hinweis zu den Lebenszykluskosten
Leistung der Solarzellen
Für Geräte dieser Produktgruppe ist, abweichend zu den über greifenden Vorgaben, keine Bestimmung der Lebenszykluskosten vorgesehen.
Die solarbetriebenen Produkte müssen ihre volle Funktion bei den nachfolgend genannten Lichtmengen bzw. Beleuchtungs- oder Bestrahlungsstärken erfüllen:
2.7.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
• bei Tisch- und Taschenrechnern oder Messschiebern und vergleichbaren Produkten: 50 Lux
Keine spezifischen Vorgaben.
• bei Waagen für Kleinanwendungen (zum Beispiel Brief-, Paket-, Personen- und Küchenwaagen): 150 Lux
2.7.5 Spezifische Vorgaben für die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
Haltbarkeit
Die Hersteller garantieren eine Mindesthaltbarkeit der Geräte komponenten von 5 Jahren.
2.7.6 Quellen und Dokumente
Umweltzeichen „Blauer Engel für solarbetriebene Produkte (DE- UZ 116, Ausgabe 2012)“
Nachweise: Zur Nachweisführung sind entsprechende Hersteller erklärungen vorzulegen, ergänzt um technische Produktinforma tionen, aus denen die Einhaltung der benannten Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit der Solarzellen hervorgeht.
Wird für das jeweilige Gerät ein geltender Zeichennutzungsver trag für das Umweltzeichen Blauer Engel für „solarbetriebene Produkte (DE-UZ 116, Ausgabe 2012)“ vorgelegt, können die Anforderungen als erfüllt angesehen werden.