Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.6 Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich – PDF-Seite 201
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
109 – Anhang I
6.6.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
6.6.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Im Rahmen der Zuschlagskriterien ist es sachgerecht, zusätzliche Anforderungen zu formulieren, die unter anderem die folgenden relevanten Nachhaltigkeits-Aspekte adressieren:
Keine spezifischen Vorgaben.
6.6.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
• Gewässertoxizität des Waschmittels
1Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich müs sen alle in der Anbieter-Eigenerklärung genannten Anforderungen des EU-Umweltzeichens für „Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich“ (Beschluss (EU) 2017/1219) oder des vergleichbaren Umweltzeichens „Blauer Engel Waschmittel“ (DE-UZ 202, Ausgabe 2022) erfüllen.2Die Mindestanforderungen inklusive einer Beschreibung der Nachweismöglichkeiten können der „Anbieter-Eigenerklärung für Waschmittel zur Verwendung im industriellen und institutionellen Bereich“ entnommen werden.3Diese ist der Ausschreibung zugrunde zu legen.
• Abbaubarkeit der Reinigungsmittel in einem aquatischen Medium
• umwelt- und sozialverträgliche Anbaubedingungen für die Tensid-Rohstoffe
• Vermeidung von Verpackungsabfall im Hinblick auf die re cyclinggerechte Gestaltung
Um diese komplexen Aspekte im Rahmen der Beschaffung sach gerecht zu adressieren und rechtssicher nachweisbar zu machen, sind die folgenden Vorgaben für Zuschlagskriterien verbindlich bei Aufträgen mit Auftragswerten über 100.000 EUR und Rahmen verträgen unabhängig vom Auftragswert in die Vergabeunterla gen zu übernehmen und mit mindestens 10 bis 20 Prozent oder höher bei der Wertung zu gewichten:
In den Vergabeunterlagen sind die Anforderungen wie folgt zu formulieren:
1• Die in der „Anbieter-Eigenerklärung für Waschmittel zur Verwendung im industriellen und institutionellen Bereich“ genannten Nachhaltigkeitsanforderungen sind zu erfüllen.2Dort genannte Nachweise und Erklärungen sind mit Ange botsabgabe zu erbringen.
• Die Umweltverträglichkeit fließt in die Wertung der Angebote ein [Gewichtung angeben].
Reinigungsmittel, die über die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen hinausgehend alle Anforderungen des EU-Umweltzeichens für „Waschmittel für den indust riellen und institutionellen Bereich“ gemäß dem Beschluss