Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.5 Waschmittel zur Verwendung in Haushalten – PDF-Seite 199
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
107 – Anhang I
1(DE-UZ 202, Ausgabe 2022) erfüllen.2Die Mindestanforderungen inklusive einer Beschreibung der Nachweismöglichkeiten können der „Anbieter-Eigenerklärung für Waschmittel zur Verwendung in Haushalten“ entnommen werden.3Diese ist der Ausschreibung zugrunde zu legen.
Um diese komplexen und inhaltlich über die Mindestanforde rungen der Leistungsbeschreibung hinausgehenden Aspekte im Rahmen der Beschaffung sachgerecht zu adressieren und rechts sicher nachweisbar zu machen, sind die folgenden Vorgaben für Zuschlagskriterien verbindlich bei Aufträgen mit Auftragswer ten über 100.000 EUR und Rahmenverträgen unabhängig vom Auftragswert in die Vergabeunterlagen zu übernehmen und mit mindestens 10 bis 20 Prozent oder höher bei der Wertung zu gewichten:
In den Vergabeunterlagen sind die Anforderungen wie folgt zu formulieren:
1• Die in der „Anbieter-Eigenerklärung für Waschmittel zur Verwendung in Haushalten“ genannten Nachhaltigkeits anforderungen sind zu erfüllen.2Dort genannte Nachweise und Erklärungen sind mit Angebotsabgabe zu erbringen.
• Die Umweltverträglichkeit fließt in die Wertung der Angebote ein [Gewichtung angeben].
• Reinigungsmittel, die über die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen hinausgehend alle Anforderun gen des EU-Umweltzeichens für „Waschmittel“ gemäß dem Beschluss (EU) 2017/1218) erfüllen und für die eine gültige Zertifizierung vorliegt, sind besonders umweltverträglich.
6.5.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Im Rahmen der Zuschlagskriterien ist es sachgerecht, zusätzliche Anforderungen zu formulieren, die unter anderem die folgenden relevanten Nachhaltigkeitsaspekte adressieren:
• Eine gültige Zertifizierung mit dem Umweltzeichen Blauer Engel „Waschmittel“ (DE-UZ 202, Ausgabe 2022) wird als gleichwertiges Gütezeichen anerkannt.
• Gewässertoxizität des Waschmittels
• Abbaubarkeit der Reinigungsmittel in einem aquatischen Medium
• Ersatzweise sind durch den Anbieter die Erfüllung aller für das Reinigungsmittel einschlägigen Anforderungen des vor genannten EU-Umweltzeichens gemäß den dort festgelegten Nachweisvorgaben einzeln und detailliert zu belegen.
• umwelt- und sozialverträgliche Anbaubedingungen für die Tensid-Rohstoffe
• Vermeidung von Verpackungsabfall im Hinblick auf die re cyclinggerechte Gestaltung