Nachhaltigkeitsleitfaden HH
16.15 Baumaschinen – PDF-Seite 313
Gebäudemanagement und Innenausbau
221 – Anhang I
16.15.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Gütezeichens ist die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen des Blauen Engels durch den Bieter zu belegen.
Keine spezifischen Vorgaben.
16.13.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
16.15.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
Eine besondere Umweltverträglichkeit ist verbindlich bei Auf trägen mit Auftragswerten über 100.000 EUR und Rahmenver trägen unabhängig vom Auftragswert in die Vergabeunterlagen zu übernehmen und mit mindestens 10 bis 20 Prozent oder höher bei der Wertung zu gewichten.
16.13.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
16.13.6 Quellen und Dokumente
• Ein Produkt ist besonders umweltverträglich, wenn es alle Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel für Bau maschinen (DE-UZ 53, Ausgabe 2015)“ oder einem gleich wertigen Umweltzeichen erfüllt.
Blauer Engel „salzfreie, abstumpfende Streumittel“ (DE-UZ 13, Ausgabe 2021)
16.15 BAUMASCHINEN Die folgenden Vorgaben gelten für Baumaschinentypen, die ge mäß Anhang I der Richtlinie 2000/14/EG definiert und in Tabelle 1 der Vergabekriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel Bau maschinen (DE-UZ 53, Ausgabe 2015)“ erfasst sind.
1• Der „Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Baumaschinen“ des Umweltbundesamtes führt die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel für Baumaschinen (DE-UZ 53, Ausgabe 2015)“ detailliert auf.2Er kann zur gleichwertigen Nachweisführung verwendet werden.
Ausgeschlossen sind Baumaschinen, die einen garantierten Schall leistungspegel von 104 Dezibel gemäß der Berechnungsvorschrift des Blauen Engels für Baumaschinen (DE-UZ 53, Ausgabe 2015)“ überschreiten.
16.15.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.
16.15.5 Vorgaben für Eignungskriterien
16.15.1 Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Keine spezifischen Vorgaben.
Keine spezifischen Vorgaben.