Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.6 Barrierefreiheit in Ausschreibungen – PDF-Seite 81
81 – Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit
Ausschreibungs- und Vergabeverfahren kann das Kompetenz zentrum für ein barrierefreies Hamburg unterstützen, welches sich mit seinem Beratungsangebot auch explizit an Hamburger Behörden richtet und bereits frühzeitig eingebunden werden sollte.
Barrierefreiheit ist also ein übergeordnetes Prinzip, das in allen Stadien des Vergabeverfahrens Relevanz haben kann.
Schlüsselbereiche, in denen Barrierefreiheit eine zentrale Rolle spielt:
1Gemäß § 121 Abs. 2 GWB sind öffentliche Auftraggeber gehalten, bei der Beschaffung von Leistungen, die für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen sind, die Zugänglichkeitskri terien für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.2Dazu gehört eine Konzeption für alle Nutzer:innen in der Leis tungsbeschreibung.3Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind hier vollständig und detailliert zu beschreiben.4Dies kann in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen erfolgen, durch Verweis auf technische Spezifikationen oder als Kombi nation beider Ansätze (§ 31 Abs. 2 VgV).5Dabei sollte immer auf nationale oder internationale DIN-Standards für Barrierefreiheit verwiesen werden.6Es muss sich deutlich aus der Leistungsbe schreibung ergeben, welche der Anforderungen zur Barrierefrei heit der Auftragnehmende erfüllen muss.7Darüber hinaus ist in den Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen festzulegen, auf welche Weise und von wem der Nachweis erbracht werden muss, dass die Anforderungen zur Barrierefreiheit eingehalten werden.8Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes kann die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen als qualitati ves Zuschlagskriterium Berücksichtigung finden.9Gemäß § 127 Abs. 1 Satz 4 GWB können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.10Die
1. Bauwesen und Infrastruktur:
Barrierefreiheit ist im Bauwesen von großer Bedeutung,
1insbesondere bei öffentlichen Gebäuden, Verkehrseinrich tungen und öffentlichen Plätzen.2Ausschreibungen können Anforderungen für barrierefreie Zugänge, rollstuhlgerechte Rampen, Aufzüge, barrierefreie Toiletten und andere Ein richtungen enthalten.
2. Informationstechnologie (IT):
Ausschreibungen im IT-Bereich sollten die digitale Barriere
1freiheit für Software, Websites, Apps und andere digitale Anwendungen berücksichtigen.2Dies kann die Einhaltung von Standards wie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umfassen, um sicherzustellen, dass digitale Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich sind.
Weitere Informationen und ein Beratungsangebot rund um das Thema Digitale Barrierefreiheit finden Sie auch auf der Sharepoint-Seite (Intranet) des Projekts Digital barrierefrei der Senatskanzlei.