Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6 NEGATIVLISTE – PDF-Seite 88
88 – Negativliste
Produkte aus natürlichen Ressourcen
1• Papiere auf Basis von Frischfasern (gem.2Staatsrätebeschluss vom 10.04.2017) und Thermopapiere.3Eine Ausnahme gilt für Archivgut92.
1• Standard-Druckerzeugnisse (Flyer, Broschüren, Plakate), die nicht nach den Vorgaben des Umweltzeichens Blauer Engel zertifiziert sind.2Ausgenommen sind Druckaufträge, die an sog. bevorzugte Bieter vergeben werden (vgl. Ziffer I.8.3 HmbVgRL), ebenso wie Druckaufträge, die gemäß bundesweiter Vorschriften durchzuführen sind (zum Beispiel Wahlunterlagen).
1• Tropenholz und Holz aus Primärwäldern, soweit einheimische Holzarten oder andere Materialien für den jeweiligen Zweck geeignet sind93.2Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Liste der „besonders geschützten Holzarten“ nach dem Wa shingtoner Artenschutzübereinkommen zu legen94.
• Holz und Holzprodukte aus nicht nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung (vgl. Abschnitt 4.2.3 Anforde rungen an Holzmaterialien).
• Torfprodukte.
• Natursteine und Pflastersteine, die aus Ländern gemäß der sog. DAC-Liste der OECD95 stammen und die nicht unter nach weislich fairen Bedingungen hergestellt wurden.
192 Sonderregelung für Beschaffungen des Hamburger Staatsarchivs: Werden Akten analog oder hybrid (d. h. akten- bzw. entscheidungsrelevante Unterlagen enthalten analoge Anteile) geführt, so muss das dabei genutzte Papier nach DIN EN ISO 9706 zertifiziert sein.2Hintergrund: Das Staatsarchiv Hamburg ist nach § 1 Abs. 1 HmbArchG verpflichtet, das Archivgut dauerhaft zu erhalten.3Archivgut sind all jene Unterlagen, die vom Staatsarchiv als archivwürdig bewertet und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.4Damit können potenziell alle Unterlagen zu Archivgut werden.5Dauerhaft erhalten werden kann jedoch nur Schriftgut auf alterungsbeständigem Papier gemäß dieser DIN-Norm.693 Vgl.7Drucksache 13/1564 und 13/0671 sowie 13/5471.894 Umgesetzt in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20130810.995 Vgl. https://www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/oda-zahlen/hintergrund/dac-laenderliste-35294.