Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.5 Vorgehensweise: die konkrete Arbeit mit dem Nachhaltigkeitsleitfaden – PDF-Seite 14
14 – Anwendung des Nachhaltigkeitsfadens
1• Fällt die Liefer- oder Dienstleistung nicht in den Anwen dungsbereich des Anhangs I, ist die Umsetzung der all gemeinen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeits anforderungen aus den Kapiteln 4 und 5 des Leitfadens zu prüfen.2Besteht ein hinreichender Bezug zum Auftrags gegenstand, sind diese verpflichtend umzusetzen.
1Der Nachhaltigkeitsleitfaden verweist an unterschiedlichen Stel len auf Gesetzestexte und Fachvorschriften.2Eine vollständige Wiedergabe ist jedoch vielfach nicht möglich, sodass die Lektüre und Anwendung der originären Vorschriften weiterhin erforder lich sind.
Kurzfassung zur Arbeit mit dem Nachhaltigkeitsleitfaden
1• Es steht im Ermessen der Bedarfs- bzw. Vergabestelle, strengere und zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen bei Ausschreibungen festzulegen.2So können beispielsweise im Leitfaden formulierte Zuschlagskriterien höher gewichtet oder sogar als Mindeststandard vorgegeben werden.3Die Aspekte müssen hinreichend objektiv, verständlich und leistungsbezogen sein (d. h. sie müssen in Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Lieferung oder Leistung stehen).
• Beschaffungsgegenstand bestimmen, dabei Negativliste prüfen
• Prüfen, ob bestehende Rahmenvereinbarungen genutzt werden müssen
• Anwendung der Produktblätter aus dem Anhang I oder Umsetzung der allgemeinen ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsanforderungen aus den Kapiteln 4 und 5 (je nach Beschaffungsgegenstand)
• Die Nichtanwendung ebenso wie die Anwendung des Leit fadens sind, wie unter Abschnitt 2.3. beschrieben, zu do kumentieren.
• Bei Fragen an die E-Mail-Adressen: nachhaltigkeitsleitfaden@bukea.hamburg.de und nachhaltigkeitsleitfaden@fb.hamburg.de wenden.
• Die Zuständigkeit der einzelnen Beschaffungs- und Ver gabecenter (BVC) für die jeweiligen Waren- und Dienst leistungsgruppen ist der Hamburgischen Vergaberichtlinie (hier: Anlage I) zu entnehmen.
• Dokumentation der (Nicht-)Anwendung des Leitfadens
• Bei Fragen zu den Nachhaltigkeitsaspekten können Sie sich außerdem an die E-Mail-Adressen: nachhaltigkeitsleit faden@bukea.hamburg.de und nachhaltigkeitsleitfaden@ fb.hamburg.de wenden.