Nachhaltigkeitsleitfaden HH
4.5 Umweltgütezeichen und Umweltmanagementsysteme – PDF-Seite 67
67 – Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit
1der ISO 14001 im Jahr 2015 hat die EU-Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten die Anhänge der EMAS-Verordnung71 weiterentwickelt, um die Vereinbarkeit der Systeme zu wahren.2Das Ergebnis ist die Änderungs verordnung (EU) 2017/150572 vom 18.09.2017.
Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 liegt für das auch in der Wirtschaftsregion Hamburg verbreitete Umweltmanagementsystem ÖKOPROFIT vor73.
1ÖKOPROFIT (Ökologisches Projekt für Integrierte Umwelt technik) ist ein Kooperationsprojekt zwischen Kommunen und der örtlichen Wirtschaft sowie weiteren regionalen und überregionalen Partnern.2Das Programm zielt auf die systematische Umsetzung kostensenkender Umweltmaß nahmen in Betrieben ab.3Damit soll sowohl die Umwelt ent lastet als auch technologische Innovationen wie auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefördert werden.4In der Freien und Hansestadt Hamburg werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung von Umweltmanagementmaßnahmen unter stützt.
Weitere Informationen: www.emas.de.
1• Zu § 49 Abs. 2 Ziffer 3: ISO 14001 ist die internationale Umweltmanagementnorm, die Anforderungen an Umwelt managementsysteme in Unternehmen stellt.2Dabei werden unter anderem Anforderungen an Ökobilanzen, an Um weltkennzahlen und die Bewertung der Umweltleistung formuliert.3Im Mittelpunkt steht dabei ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess.4Die Anforderungen sind so ab gefasst, dass sie auf Organisationen jeder Art und Größe sowie auf unterschiedliche geographische, kulturelle und soziale Bedingungen anwendbar sind.
Weitere Informationen: www.hamburg.de/oekoprofit.
Weitere Informationen: www.14001news.de.
• Zu § 49 Abs. 2 Ziffer 2: Ein Beschluss der EU-Kommission über die teilweise Anerkennung der Übereinstimmung der Anforderungen des Umweltmanagementsystems Ökopro fit mit den entsprechenden EMAS-Anforderungen gemäß
171 Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltma nagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG.272 Verordnung (EU) 2017/1505 der Kommission vom 28. August 2017 zur Änderung der Anhänge I, II und III der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die frei willige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS).373 Vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023D1533#d1e39-28-1.