Nachhaltigkeitsleitfaden HH
4.3 Lebensmittel – PDF-Seite 160
Lebensmittel und Kantinen- sowie Cateringleistungen
68 – Anhang I
ralen74 – geerntet und (gegebenenfalls nach anschließender Lagerung) vermarktet wird.
1Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Direktaufträge.2Das heißt, dass bei solchen Aufträgen und Vorgängen die Regionali tät besondere Berücksichtigung finden kann und auch sollte.3Dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass die Beschaffung von Lebensmitteln aus regionaler Herkunft unterschiedliche positive Effekte, wie insbesondere kurze Transportwege oder auch die Förderung lokaler Wirtschaftskreisläufe, haben kann.
1Nachweis: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter die Erbringung der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung.2Ein zusätzlicher Nachweis (zum Beispiel eine Einzelaufstellung der eingesetzten Obst- und Gemüseprodukte) ist nicht er forderlich.
1Der Begriff „regional“ ist allerdings europaweit weder gesetzlich geschützt noch einheitlich definiert.2Als grobe Einordnung können Produkte, die aus der Metropolregion Hamburg und den angren zenden Landkreisen stammen, als regional bezeichnet werden75.
Hinweis zur Regionalität in der Lebensmittelbeschaffung:
1Die vergaberechtlichen Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowie des Wettbewerbs verbieten eine gezielt regionale Beschaffung.2Dies erfasst nicht nur die Festlegung, dass regionale Produkte erworben werden sollen, sondern auch mittelbare Diskriminierun gen auswärtiger Produkte, zum Beispiel wenn das Zuschlagskri terium „kurzer Transportweg“ bei einer Leistung festgelegt wird, die nicht wesentlich durch den Transport des jeweiligen Gutes geprägt ist.3Hintergrund ist die Schwierigkeit, den Begriff der Regionalität allgemeingültig und rechtsverbindlich zu definieren.
1• Beim Einsatz von Produkten tierischen Ursprungs müssen mindestens 30 Prozent (gemessen am monetären Wert) der eingesetzten Produkte aus artgemäßer Tierhaltung (Bioprodukte) gemäß der Bedingungen der Öko-Basis verordnung (Verordnung (EU) 2018/848)76 stammen77.2Bei Hühnereiern gelten auch die Haltungsformen 0 und 1 als artgemäße Tierhaltung.
174 Im Saisonkalender der Verbraucherzentralen (https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-12/1_saisonkalender_web-download_1-seite_5te-aufl_nov2021.pdf) ist die Klimabelastung verschiedener Obst- und Gemüsearten dargestellt.2Alle Produkte, die dort zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer „geringen oder mittleren Klimabelastung“ gekennzeichnet sind, werden zu diesem Zeitpunkt als saisonal betrachtet, auch wenn es sich um Lagerware handelt.375 Sofern Produkte nicht unter die Geoschutzregelungen (g.U. oder g.g.A.) fallen, können Hersteller und Händler ihre eigenen, jeweils sehr unterschiedlichen Definitionen verwenden.4Dadurch entstehen Eigenmarken, denen uneinheitliche Bezeichnungen zugrunde liegen.5Bei verarbeiteten Produkten mit regionalem Bezug bezieht sich Regionalität oftmals nur auf den Produktionsort eines Teils der ein gesetzten Rohstoffe oder einen Ort innerhalb mehrerer Weiterverarbeitungsstufen.6Eins der wenigen bundesweiten Labels für Regionalität ist das „Regionalfenster“, eine freiwillige Herkunftskennzeich nung.7Es sagt aus, woher die Hauptzutaten eines Produktes kommen.8Die Bezeichnung der Region kann hier frei gewählt werden, muss aber kleiner sein als die Bundesrepublik Deutschland.976 Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeug nissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates.1077 Eine Ausnahme von diesem Anteil ist bis auf Weiteres für den Bereich der Verpflegung in Justizvollzugsanstalten aufgrund der engen preislichen Spielräume und geltenden Tagessätze zulässig.