Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.2 Gesetzliche Vorgaben und Kennzeichnung sowie Gütezeichen – PDF-Seite 114
Elektro- und Elektronikgeräte
22 – Anhang I
• Wirksamer Ausschluss des Einsatzes sogenannter Konflikt mineralien zur Vermeidung der besonders gravierenden ne gativen Auswirkungen auf die Lebenssituation der Menschen in den jeweiligen Anbauregionen.
1Im Rahmen der Umsetzung dieser Rahmenverordnung werden für die verschiedenen energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen schrittweise entsprechende EU-weit gültige Durchführungsver ordnungen erlassen.2Die bestehenden Durchführungsverordnun gen bleiben vorerst weiterhin in Kraft23.
• In Produktbereichen, wo von der Nutzung der Geräte ein erhöhtes Verletzungsrisiko ausgeht, (zum Beispiel Verbrü hungen, elektrischer Schlag, Blendung) ist neben einer risi komindernden Produktgestaltung auf das Vorhandensein einschlägiger Informationsmaterialien und gegebenenfalls einschlägiger Unterweisungen zur sachgerechten Geräte nutzung zu achten.
1Diese Durchführungsverordnungen legen EU-weit geltende Min destanforderungen an die umweltgerechte Gestaltung der jeweiligen Produkte fest.2Neben Mindestanforderungen an die Energieeffizienz betreffen diese EU-weit geltenden Mindest standards bei einigen Produktgruppen auch viele der vorstehend benannten Aspekte einer nachhaltigen Beschaffung (wie Repa rierbarkeit, Senkung der Lärmemissionen, Senkung des Wasser verbrauches etc.)24. Bei der Festlegung von umweltbezogenen Anforderungen ist in dieser Warengruppe deshalb immer zu prüfen, ob diese tatsächlich über die gesetzlich veranker ten Mindeststandards hinausgehen bzw. ob es notwendig ist, Vorgaben zu formulieren, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen25.
2.2 GESETZLICHE VORGABEN UND KENNZEICHNUNG SOWIE GÜTEZEICHEN
2.2.1 Gesetzliche Vorgaben und Kennzeichnungen
Zahlreiche Geräte der Warengruppe „Elektro- und Elektronik produkte“ fallen als energieverbrauchsrelevante Produkte in den Regelungsbereich der Ökodesign-Rahmenverordnung (EU) 2024/178121 und der Vorgängerrahmenrichtline 2009/125/EG22.
121 Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl.2L, 2024/1781, 28.6.2024).322 Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte.423 Dies ist bis auf Mikrowellen und Wasserkocher für alle Produktgruppen der Warengruppe erfolgt.524 Weitere Informationen zur der Ökodesign-Rahmenverordnung (EU) 2024/1781 und den konkreten Durchführungsverordnungen finden sich unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaftkonsum/produkte/oekodesign/produktgruppen).625 Für die im Rahmen des FHH-Nachhaltigkeitsleitfadens konkret ausformulierten Produktgruppenanforderungen ist diese Prüfung selbstverständlich bereits erfolgt.