Nachhaltigkeitsleitfaden HH
4.3 Lebensmittel – PDF-Seite 163
Lebensmittel und Kantinen- sowie Cateringleistungen
71 – Anhang I
• Die Lebensmittel dürfen nicht gentechnisch verändert sein.
folgenden beiden Arten (a oder b) bei Auftragsausführung nach:
1Nachweis: Mit Abgabe des Angebots erklärt der Bieter die Erbringung der Leistung gemäß Leistungsbeschreibung.2Ein zusätzlicher Nachweis ist nicht erforderlich.
a. Alle eingesetzten oben aufgeführten Produkte tragen eine
der folgenden Marken oder eines der folgenden Siegel:
• Beim Angebot/Einsatz der folgenden Produkte ist sicher zustellen, dass diese nur aus zertifiziert fairem Handel bezogen werden, das heißt sie müssen nachweislich unter Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels im Herkunfts land angebaut, geerntet und gehandelt worden sein86.
• Fairtrade
• GEPA
• El Puente
• BanaFair
• fair for life (IMO-Institut)
• Reis (mit Ausnahme von Rundkornreis)
• Naturland Fair
• Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse
• WFTO (Unternehmenszertifizierung)
• Kaffee und kaffeehaltige Erzeugnisse
• Símbolo de Pequeños Productores – SPP
• Schwarztee und Grüntee (gewonnen aus der Teepflanze Camellia sinensis) und Rooibostee sowie daraus herge stellte Erzeugnisse
• Hand in Hand von Rapunzel
• Infrage kommt auch ein gleichwertiges Siegel87.
• Bananen
b. Die landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe der Produkte
1sind nach dem Standard der Fairtrade Labelling Orga nizations (FLO), den Standards von Naturland Fair oder in gleichwertiger Form zertifiziert und ihnen wurde für das Produkt der Fairtrade-Minimum-Preis gezahlt.2So fern kein Fairtrade-Minimum-Preis festgelegt ist, muss entweder ein Preis gezahlt werden, der 10 Prozent über
• Ananas
• Orangensaft
• die Gewürze Zimt, Vanille und Pfeffer
Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anfor derung bei Angebotsabgabe und weist dies auf eine der
186 Dies gilt nicht, wenn die Produkte aus einer der folgenden Erzeugerregionen stammen: den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den mit einem dieser Länder in einer Zollunion verbundenen Ländern bzw. Kanada, USA, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland und Israel.287 Praktischer Hinweis: Die Gleichwertigkeit der Siegel kann bspw. durch eine nach ISO 17065 zertifizierte Stelle anerkannt werden.