Nachhaltigkeitsleitfaden HH
ANHANG V: UMGANG MIT CHEMIKALIEN UND GEFÄHRLICHEN STOFFEN – PDF-Seite 333
3 – Anhang V
Wasch- und Reinigungsmittel sowie auch Kleber, Farben und Lacke aber auch Streumittel und Ähnliches.
Diese Unterscheidung ist relevant, weil für die verschiedenen Arten möglicher Produkte unterschiedliche Regelungen zur Weitergabe von Informationen zu möglichen gefährlichen Inhaltsstoffen bzw. auch zur Beschränkung der Nutzung und dem Inverkehrbringen gelten.
13. Erzeugnissen: In Abgrenzung zu Stoffen und Gemischen sind bei Erzeugnissen ihre geometrische Form und Beschaffenheit wichtiger als ihre stoffliche Zusammensetzung.2Es handelt sich im „landläufigen Sinn“ um Gegenstände, die oftmals aus mehreren oder sogar sehr vielen Bauteilen bestehen.3Bei spiele reichen hier von einfachen Büromaterialien (wie zum Beispiel einem Anspitzer) bis hin zu Autos, Flugzeugen oder IT-Geräten.4Chemische Produkte im Sinne der beiden zuvor dargestellten Produktkategorien, Stoffe und Gemische, sind hier in der Regel nicht gemeint.
1Informationen zu gefährlichen Eigenschaften von Stoffen und Gemischen werden in Form von Etiketten (Labeln) auf den Verpackungen und chemikalienrechtlich erforderlichen Sicherheitsdatenblättern gem.2Artikel 31 REACH-Verordnung bereitgestellt.3Die folgende Abbildung erläutert bespielhaft ein entsprechendes Gefahrstoff-Label.