Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.4 Allzweckreiniger und sonstige Reiniger für harte Oberflächen – PDF-Seite 197
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
105 – Anhang I
6.4.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
flächen“ gemäß dem Beschluss (Beschluss (EU) 2017/1217) erfüllen und für die eine entsprechende Zertifizierung vor liegt, sind besonders umweltverträglich.
Im Rahmen der Zuschlagskriterien ist es sachgerecht, zusätzliche Anforderungen zu formulieren, die unter anderem die folgenden relevanten Nachhaltigkeitsaspekte adressieren:
• Eine gültige Zertifizierung mit dem Umweltzeichen Blauer Engel „Handgeschirrspülmittel, Allzweck-, Sanitär- und Glas reiniger“ (DE-UZ 194, Ausgabe 2022) wird als gleichwertiges Gütezeichen anerkannt.
• Gewässertoxizität der Reinigungsmittel
• Abbaubarkeit der Reinigungsmittel in einem aquatischen Medium
• Ersatzweise sind durch den Bieter die Erfüllung aller für das Reinigungsmittel einschlägigen Anforderungen des vorge nannten EU-Umweltzeichens gemäß den dort festgelegten Nachweisvorgaben einzeln und detailliert zu belegen.
• umwelt- und sozialverträgliche Anbaubedingungen für die Tensid-Rohstoffe
• Vermeidung von Verpackungsabfall im Hinblick auf die re cyclinggerechte Gestaltung
6.4.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Um diese komplexen inhaltlich über die Produktvorgaben der Leistungsbeschreibung hinausgehenden Aspekte im Rahmen der Beschaffung zu adressieren und rechtssicher nachweisbar zu machen, sind die folgenden Vorgaben für Zuschlagskriterien verbindlich bei Aufträgen mit Auftragswerten über 100.000 EUR und Rahmenverträgen unabhängig vom Auftragswert in die Ver gabeunterlagen zu übernehmen und mit mindestens 10 bis 20 Prozent oder höher bei der Wertung zu gewichten:
Keine spezifischen Vorgaben.
6.4.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
• Die Umweltverträglichkeit fließt in die Wertung der Angebote ein [Gewichtung angeben].
• Reinigungsmittel, die über die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen hinausgehend alle Anforderungen des EU-Umweltzeichens für „Reinigungsmittel für harte Ober