Nachhaltigkeitsleitfaden HH
16.9 Verlegeunterlagen für Bodenbeläge – PDF-Seite 308
Gebäudemanagement und Innenausbau
216 – Anhang I
116.9 VERLEGEUNTERLAGEN FÜR BODENBELÄGE Gilt für Unterlagen für die Verlegung unter Bodenbelägen wie Laminat-, Parkett- und anderen Hartfußböden sowie textilen Bodenbelägen.2Sie gelten für Verlegeunterlagen aus folgenden Materialien (auch in Mischungen):
für Bodenbeläge (DE-UZ 156, Ausgabe 2019)“ oder einem gleichwertigen Gütezeichen ist zum Nachweis vorzulegen.
Bei der Vorlage eines gleichwertigen Gütezeichens ist die Gleichwertigkeit mit den Anforderungen des Blauen Engels durch den Bieter zu belegen.
• Holzfasern
16.9.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
• Kautschuk
• Kork
Keine spezifischen Vorgaben.
• Zellstoff (Altpapier)
16.9.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
• Polyethylen
Keine spezifischen Vorgaben.
• Polystyrol
• Polyurethan
16.9.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
16.9.1 Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Keine spezifischen Vorgaben.
Keine spezifischen Vorgaben.
16.9.6 Quellen und Dokumente
16.9.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Umweltzeichen „Blauer Engel emissionsarme Verlegeunterlagen für Bodenbeläge (DE-UZ 156, Ausgabe 2019)“
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
• Das Produkt ist mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für emissionsarme Verlegeunterlagen für Bodenbeläge (DE-UZ 156, Ausgabe 2019)“ oder gleichwertig zertifiziert.
Nachweis: Eine gültige Zertifizierung mit dem Umweltzei chen „Blauer Engel für emissionsarme Verlegeunterlagen