Nachhaltigkeitsleitfaden HH
14.9 Gartendienstleistungen – PDF-Seite 282
Alles rund ums Grün
190 – Anhang I
1kompostiert oder an ein Abfallbehandlungsunternehmen abgegeben.2Dabei ist das Pflanzenmaterial invasiver Arten über gütegesicherte Kompostierungsanlagen nach RAL-GZ 251 Bioabfallgesetz zu entsorgen.
Invasive Arten
1• Alle im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten sind dem Auftrag geber zu melden.2Nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber sind gegebenenfalls geeignete Maßnahmen gemäß § 40a BNatschG zu treffen178.
• Holzhaltige organische Abfälle mit Ästen, Zweigen usw. werden vor Ort oder in den Einrichtungen des Unterneh mens gehäckselt und zum Mulchen der vereinbarten Flächen verwendet.
Einsatz von umweltschonenden Gartengeräten und biologisch abbaubaren Schmierstoffen und Hydraulikflüssigkeiten
1• Verpackungsabfälle werden nach Abfallfraktionen (Papier, Wertstoffe etc.) getrennt und entsprechend fachgerecht entsorgt.2Leere Behälter von gefährlichen Stoffen wie Pflan zenschutzmitteln sind an zugelassenen Sammelstellen sicher zu entsorgen oder zur weiteren Behandlung an einen zu gelassenen Abfallmanager abzugeben.
• Werden zur Erbringung der Dienstleistung motorbetriebene Gartengeräte mit Schmierstoffen oder Hydraulikflüssigkeiten eingesetzt, so müssen diese den jeweiligen Produktgrup penanforderungen des Nachhaltigkeitsleitfadens der FHH entsprechen.
Fahrzeuge
• Motoröle müssen sicher getrennt und gesammelt an ein für diese Abfallart zugelassenes Entsorgungsunternehmen übergeben und von diesem aufbereitet werden.
1• Bei den zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Fahr zeuge sollte es sich vorzugsweise um elektrisch betriebene Fahrzeuge handeln, die mit Ökostrom geladen werden.2Kom men konventionelle mit Benzin/Diesel betriebene Fahrzeuge zum Einsatz, sollten diese den Emissionsanforderungen der Schadstoffnorm EURO 6 bzw. VI genügen.
Einsatz von Herbiziden
• Herbizid-Verzicht: Seit 1984 verzichten die zuständigen Behörden in Hamburg in öffentlichen Grün- und Erholungs anlagen auf den Einsatz von Herbiziden (Bürgerschafts- Drucksache 11/3204).
178 Siehe auch §§ 40a ff. BNatSchG.