Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.8 Raumklimageräte – PDF-Seite 132
Elektro- und Elektronikgeräte
40 – Anhang I
Geräuschemissionen
1mittleres Klima dokumentiert ist.2Verfügt das Gerät über eine Heizfunktion, ist analog auch die Dokumentation des SCOP-Wertes vorzulegen.
Die Geräuschemissionen der Geräte müssen nachfolgende An forderungen erfüllen:
| Nennleistung (Prated) im Kühl- oder Heizbetrieb | Anforderungen an den Schallleistungspegel bei Nennleistung | |
| Inneneinheiten | Außeneinheiten | |
| ≤ 4,5 kW | ≤ 50 dB(A) | ≤ 58 dB(A) |
| 4,5 kW < Prated ≤ 6 kW | ≤ 55 dB(A) | ≤ 62 dB(A) |
| 6 kW < Prated ≤ 12 kW | ≤ 58 dB(A) | ≤ 68 dB(A) |
Kältemittel
• Die Klimageräte müssen frei von halogenhaltigen Kälte mitteln sein.
• Ammoniak ist als Kältemittel nicht zugelassen.
Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anfor derungen und benennt die chemische Bezeichnung des ein gesetzten Kältemittels sowie dessen Treibhauspotenzial40.
Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung und legt die ent sprechenden Seiten der Produktunterlagen oder die EU-Ener gieeffizienzkennzeichnung41 vor, in denen die Schallleistungs pegel im Kühl- und gegebenenfalls im Heizbetrieb im Innen- und Außenraum dokumentiert sind.
Luftfilter
1• Die Inneneinheiten der Geräte (Verdampfer) müssen mit Luftfiltern ausgestattet sein, die leicht durch Nutzer:innen oder eine Automatik gereinigt werden können.2Die Reinigung der Wärmetauscher in den Außeneinheiten (Verflüssiger) muss ohne Spezialwerkzeug möglich sein.
Alternativ zu den vorstehend benannten einzelnen Nachwei sen kann die Einhaltung aller benannten Produktvorgaben auch durch die Vorlage eines gültigen Zeichennutzungsvertrages für das Umweltzeichen Blauer Engel für Raumklimageräte für den stationären Einsatz (DE- UZ 204, Ausgabe 2016) erfolgen.
Nachweis: Der Anbieter erklärt die Einhaltung der Anfor derungen und legt entsprechende Produktunterlagen vor, in denen die Reinigung der Filter dargestellt wird.
2.8.3 Spezifische Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Als Zuschlagskriterium ist eine besonders hohe Energieeffizienz mit 10 bis 20 Prozent bei der Angebotswertung zu bewerten,
140 Gemäß Verordnung (EU) Nr. 206/2012, Anhang I Nummer 3c, bzw. gemäß Anhang V der EU Verordnung Nr. 626/2011.241 Gemäß Verordnung (EU) Nr. 206/2012, Anhang I Nummer 3c, bzw. gemäß Anhang V der EU Verordnung Nr. 626/2011.