Nachhaltigkeitsleitfaden HH
13.3 Medizinische Geräte – PDF-Seite 266
Medizinische Geräte und Verbrauchsmaterialien
174 – Anhang I
Verbrauchsoptimierte Inbetriebnahme
Bieter der Energieverbrauch (sowie der Verbrauch weiterer Betriebsmittel und Verbrauchsmaterialien) transparent an zugeben (inklusive der Angaben zu den Verbräuchen in den verschiedenen Betriebsmodi) und gemäß der für den Gerä tetyp spezifischen Vorgaben aus den EU-Kriterien für die „Umweltorientierte öffentliche Beschaffung von elektrischen und elektronischen Geräten (EE-Geräten) für das Gesund heitswesen“ die Tageswerte für den Energieverbrauch zu berechnen und anzugeben.
1• Der Lieferant stellt die Verbrauchsparameter des Gerätes im Verlauf der Inbetriebnahme so ein, dass mindestens die im Rahmen des Bieterverfahrens angegebenen Werte (Lebens zyklus-Parameter) eingehalten werden172.2Die verbrauchs optimierte Geräteeinstellung ist bei jeder vorbeugenden Wartung des Geräts durch den Lieferanten zu überprüfen und gegebenenfalls wiederherzustellen.
Umweltbezogene Schulungsangebote
Weitere Hinweise für die Lebenszykluskostenanalyse:
1• Der Lieferant führt Schulungen durch, die auch die ver brauchsoptimierte Einstellung und Bedienung der Geräte (zum Beispiel Einstellung des Stand-by-Modus) adressieren.2Die Schulungen können Bestandteil der vom Auftragnehmer bereitzustellenden klinischen und technischen Fortbildung sein.
1• Die Beschaffungsstellen/die Bedarfsträger können den Bieter darüber hinaus verpflichten, weitere relevante Kostenblöcke für die Gesamtkosten des Betriebs auszuweisen.2Dazu ge hören etwa die Vollwartungskosten inklusive notwendiger Softwareupdates/Upgrades, oder Kosten für die Bereit stellung und Installation von gerätespezifischen Verbrauchs zählern.3Diese sind dann im Rahmen der Lebenszykluskosten zu berücksichtigen.
Aktualisierung der Information über den Gehalt an besonders besorgniserregenden Stoffen der Kandidatenliste
• Bis mindestens 10 Jahre nach Lieferung des Produkts er folgt bei den besonders hochwertigen und hochpreisigen Geräten – jeweils innerhalb von 6 Monaten nach Veröffent lichung einer überarbeiteten SVHC-Kandidatenliste durch die ECHA – eine Meldung an den Auftraggeber und den Vertragspartner, wenn ein oder mehrere neu auf die Liste
13.3.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Die folgenden Aspekte sind als Ausführungsbedingungen in die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit den Bietern/ Lieferanten aufzunehmen.
172 Dabei ist die medizinische Funktionalität selbstverständlich vollumfänglich zu gewährleisten.