Nachhaltigkeitsleitfaden HH
12.3 Briefdienstleistungen – PDF-Seite 255
Postdienstleistungen
163 – Anhang I
1system teil, was er mit der Angebotsabgabe durch Vorlage eines aussagekräftigen Zertifikats belegt hat.2Daher ist im Rahmen eines Berichtswesens darzustellen, inwieweit der Auftragnehmer entsprechende Maßnahmen innerhalb der eingesetzten Fahrzeugflotte im Zeitverlauf umsetzt.3Für Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb sind Angaben zur Euro-Norm zu den für die Transportdienstleistung verwen deten Fahrzeugen zu machen.
Emissionen legt der Auftragnehmer der Auftraggeberin jährlich einen unabhängigen Nachweis über Investitionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte (CDM Gold Standard oder vergleichbar) in Textform vor.
12.3.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
1Bei Verträgen oberhalb von 100.000 EUR und bei Rahmenverträgen ist im Rahmen der Zuschlagsentscheidung ein Umweltkonzept des Bieters mit mindestens 10 bis 20 Prozent zu gewichten.2Die folgende Vorlage dient als Unterstützung für die Formulierung an die Anforderungen des Umweltkonzepts:
1• Nach § 3b Abs. 9 HmbVgG ist bei der Vergabe von Aufträgen, insbesondere von Transportdienstleistungen, darauf hinzu wirken, dass bei der Auftragsdurchführung emissionsfreie Fahrzeuge zum Einsatz kommen.2Daher ist im Rahmen des Berichtswesens darzustellen, inwieweit der Auftragnehmer entsprechende Maßnahmen innerhalb der eingesetzten Fahr zeugflotte im Zeitverlauf umsetzt.3Für Fahrzeuge mit kon ventionellem Antrieb sind Angaben zur Euro-Norm zu den für die Transportdienstleistung verwendeten Fahrzeugen zu machen.
1Jeder Bieter hat ein maximal zehnseitiges Umweltkonzept (DIN- A4, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1 ½) vorzulegen.2Dort ist auf Basis der Vorgaben aus der Leistungsschreibung die vertragsge mäße Erfüllung zu Nachhaltigkeit, des Einsatzes emissionsfreier Fahrzeuge und eines klimaneutralen Versands darzustellen.3Dazu gehört unter anderem die Erhebungsmethodik der Emissionen und Nachweise über Investitionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte.4Es ist zu beschreiben, wie darauf hingewirkt wird, dass Emissionen vorrangig vermieden werden und Kompensationsmaßnahmen nur nachrangig genutzt werden.5Dies umfasst insbesondere den vorgesehenen Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge (zum Beispiel elektrisch oder mit Wasserstoff angetriebene Fahrzeuge oder Fahrräder).6Das Konzept kann idealerweise die Quote des vorgese henen Einsatzes emissionsfreier Fahrzeuge benennen und darüber
1• Alle Briefpostsendungen sind klimaneutral zu versenden.2Der Auftragnehmer erhebt regelmäßig die Emissionen (mindestens Scope 1 und Scope 2), die durch eigene Geschäftstätigkeit entstehen.3Diese Erhebung muss nach einem anerkann ten Standard wie beispielsweise ISO 14064/14067 oder gleichwertig durchgeführt werden.4Die Kompensation von nicht vermeidbaren Emissionen ist zulässig.5Zur Bestätigung der tatsächlichen Kompensation von nicht vermeidbaren