Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.7 Berücksichtigung von bevorzugten Bietern im Vergabeverfahren – PDF-Seite 83
83 – Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit
1§ 215 Abs. 1 SBG IX und anerkannte Blindenwerkstätten nach § 226 SBG IX eingestuft werden.2In der HmbVgRL (Ziffer I.8.3.3) finden sich entsprechende Bestandslisten.
• Bevorzugte Aufforderung zur Angebotsabgabe
Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind bei beschränkten Aus
Umsetzung in der Beschaffung
Die Bevorzugung dieser Bieter kann auf den verschiedenen Stufen eines Vergabeverfahrens erfolgen (gemäß § 3a Abs. 5 HmbVgG und Ziffer I.8.3.2 HmbVgRL):
• Relative Bevorzugung bei der Zuschlagserteilung
Im Rahmen der Zuschlagserteilung sind Angebote „be
• Geschlossener Wettbewerb
vorzugter Bieter“ mit einem Abschlag von 10 Prozent zu berücksichtigen.
Bei Ausschreibungen kann das Recht zur Teilnahme nach
1§ 118 Abs. 1 GWB ausschließlich den dort genannten Unternehmen vorbehalten werden.2Andere Bietende werden damit ausgeschlossen – es findet also ein „geschützter“ Wettbewerb statt.3Gemäß § 1 Abs. 3 UVgO ist diese Re gelung auch im Geltungsbereich der UVgO entsprechend anzuwenden.4Ein Vorbehalt im Sinne des § 118 GWB ist in der Bekanntmachung oder in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots anzugeben.5Etwaige Bietende müssen ge mäß § 118 Abs. 2 GWB unter anderem nachweisen, dass sie mindestens zu 30 Prozent Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Menschen beschäftigten.
1Bevorzugte Bieter müssen ihre Eigenschaft als solche durch einen Nachweis belegen, der nicht älter als ein Jahr ist.2Die konkrete Art dieser Nachweise ist in der HmbVgRL in der Ziffer I.8.3.4 festgelegt.
Zusätzlich zu dieser Bevorzugung von Unternehmen, die sich für die Integration von behinderten Menschen und benachteiligten Personen einsetzen, kann dieser Personenkreis auch in ande rer Form im Rahmen eines Beschaffungsvorganges unterstützt werden.
So lässt sich zum Beispiel bei geeigneten Beschaffungsvorhaben eine Verpflichtung zum Einsatz von Menschen mit Behinderung oder benachteiligten Menschen (wie zum Beispiel Langzeit