Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.6 Interaktive (Groß-)Bildschirme – PDF-Seite 127
Elektro- und Elektronikgeräte
35 – Anhang I
Erweiterte Reparierbarkeit
• Das Außengehäuse muss von Hand oder mit Standardwerk zeug geöffnet werden können, ohne Schäden am Gerät hervorzurufen.
• Wesentliche Komponenten des Geräts sind reparierbar oder lassen sich gegen weiterentwickelte Komponenten austau schen (unter anderem Hauptprozessoren, Speicher, Grafik chips, WLAN-Adapter, Netzteile, Lüfter).
• Entsprechende Anleitungen müssen zur Verfügung stehen.
1• Eine Liste der Ersatzteile und deren Verfügbarkeit muss bereitgestellt werden.2Diese muss für mindestens 7 Jahre garantiert werden.
Nachweis: Durch Verfügbarmachen des spezifischen Ver weises auf den Eintrag in der EPEAT-Datenbank für das konkrete Gerät.
Nachweis: Als Nachweis für alle oben gennannten Kriterien gilt eine Produktzertifizierung mit dem EPEAT-Label (Bronze oder höher).
Alternativ legt der Anbieter eine Herstellererklärung vor, die für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden Anforderungen deren Einhaltung erklärt und diese durch entsprechende technische Produktinformationen oder andere geeignete Dokumente nachweist.
Alternativ kann der Anbieter eine Herstellererklärung vor legen, die für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden An forderungen deren Einhaltung erklärt und diese durch ent sprechende technische Produktinformationen und andere geeignete Dokumente nachweist.
Erhöhte Energieeffizienz
• Das Produkt unterschreitet den Grenzwert für den maxi malen Energieverbrauch laut produktgruppenspezifischen Energieverbrauchskriterien des aktuell gültigen US ENERGY STAR um mindestens 10 Prozent.
2.6.3 Spezifische Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Die folgenden Vorgaben für Zuschlagskriterien sind verbind lich bei Aufträgen mit Auftragswerten über 100.000 EUR und Rahmenverträgen unabhängig vom Auftragswert in die Ver gabeunterlagen zu übernehmen und mit mindestens 10 bis 20 Prozent oder höher bei der Wertung zu gewichten.
Nachweis: Durch Verfügbarmachen des spezifischen Ver weises auf den Eintrag in der EPEAT-Datenbank für das konkrete Gerät.
Alternativ legt der Anbieter eine Herstellererklärung vor, die für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden Anforderungen deren Einhaltung erklärt und diese durch entsprechende