Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.2 Einhaltung fairer Lebens- und Handelsbedingungen – PDF-Seite 72
72 – Anforderungen an die soziale Nachhaltigkeit
Im Anhang 04 „Eignung“ der HmbVgRL76 findet sich eine ent sprechende Erklärung, die bei Beschaffungsvorgängen von Pro dukten, die in diese Warengruppen und Definitionen fallen, von den Bietern auszufüllen und den Angebotsunterlagen beizufügen ist.
1die auf Dialog, Transparenz und Respekt ruht und nach mehr Gerechtigkeit im internationalen Handel strebt.2Durch bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte für be nachteiligte Produzentinnen und Produzenten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter – insbesondere in den Ländern des Südens – leistet der Faire Handel einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung.3Fairer Handel-Organisationen engagieren sich für die Unterstützung der Produzenten, die Bewusstseinsbildung sowie die Kampagnenarbeit zur Veränderung der Regeln und der Praxis des konventionellen Welthandels“.
1Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) des Bundes, das seit 2021 in Kraft ist, regelt zudem den Ausschluss von Unter nehmen von öffentlichen Aufträgen, wenn diese bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten mit einem Bußgeld belegt wurden (konkrete Ausführungen finden sich im § 22 LkSG).2Dies ist als Ausschlusskriterium in Ausschreibungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu berücksichtigen (vgl. § 124 Abs. 2 GWB i. V. m.3§ 22 LkSG).
Darüber hinaus haben sich die international agierenden Netzwer ke Fairtrade International und World Fair Trade Organisation (WFTO) im Januar 2009 auf eine „Charta der Prinzipien des Fairen Handels“ verständigt, in der die wesentlichen Prinzipien des Fairen Handels benannt werden77:
• Marktzugang für benachteiligte Produzent:innen schaffen.
15.2 EINHALTUNG FAIRER LEBENS- UND HANDELSBEDINGUNGEN Die ILO-Kernarbeitsnormen sind international abgestimmte Min destanforderungen.2Sie allein gewährleisten jedoch noch kein auskömmliches Leben bzw. eine Stärkung der politischen und wirtschaftlichen Position.3Hier setzt der Faire Handel an.4Fairer Handel ist nach der Definition der internationalen Dachorganisa tionen des Fairen Handels von 2001 „eine Handelspartnerschaft,
• Langfristige, transparente und partnerschaftliche Handels beziehungen ohne unfairen Zwischenhandel unterhalten.
• Den Produzent:innen faire Preise zahlen und gegebenenfalls vorfinanzieren, so dass ihre Produktions- und Lebenshal tungskosten gedeckt werden.
176 Zu finden auf dem Sharepoint des Einkaufs Hamburg 04_Eignung 10-2023_Anpassung an eForms_final.dotx (ondataport.de).277 Prinzipien des fairen Handels nach World Fair Trade Organization (WFTO): https://wfto.com/our-fair-trade-system#10-principles-of-fair-trade.