Nachhaltigkeitsleitfaden HH
10.6 Lacke – PDF-Seite 245
Lacke und Farben
153 – Anhang I
110.6 LACKE Die nachstehenden Anforderungen gelten für Lacke und vergleich bare Beschichtungsstoffe mit Lackeigenschaften im Innen- und Außeneinsatz als Bautenlacke und für die industrielle Beschich tung.2Kriterien für die Lackeigenschaften sind die Auslobung, Rezeptur und Verarbeitung.3Einbezogen sind:
10.6.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Keine spezifischen Vorgaben.
10.6.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Die folgende Vorgabe ist als Textbaustein in die Leistungsbe schreibung zu übernehmen:
• Vorlacke,
• Klar- und Buntlacke,
• Das Produkt [genaue Bezeichnung des Produkts einfügen] verfügt über eine Kennzeichnung mit dem Umweltzeichens „Blauer Engel für schadstoffarme Lacke“ (DE UZ 12a, Aus gabe 2019) oder gleichwertig.
• Dünn- und Dickschichtlasuren,
• wasserverdünnbare Lacke,
• Bodenversiegelungen,
Nachweis: Der Nachweis der Umsetzung kann damit durch die Vorlage eines gültigen Zeichennutzungsvertrages des Umweltzeichens „Blauer Engel für schadstoffarme Lacke“ (DE UZ 12a, Ausgabe 2019) der RAL gGmbH für das ent sprechende Produkt erbracht werden.
• Heizkörperlacke,
• Fenster- und Türenlacke,
• Außenlacke,
• Möbellacke,
• Holzöl.
Bei der Vorlage gleichwertiger Gütezeichen ist eine gültige Zertifizierung vorzulegen und für jede einzelne Anforderung des Umweltzeichens „Blauer Engel für schadstoffarme Lacke“ (DE UZ 12a, Ausgabe 2019) die Gleichwertigkeit zu belegen.
Nicht erfasst sind
• Holzschutzmittel,
• Lacke und Lasuren mit Filmschutz,
• Beizen, Wachse,
• Spachtelmassen,
• Wandfarben.