Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.1 Verortung von Nachhaltigkeitsaspekten – PDF-Seite 17
17 – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren
Hierfür können unter anderem die folgenden Angebote genutzt werden:
In Bezug auf umweltbezogene Anforderungen ist in § 3b Abs. 4 HmbVgG geregelt, dass die Leistungsbeschreibung grundsätz lich umweltbezogene Anforderungen vorsehen muss („sollen… genannt werden“ = gebundenes Ermessen).
• Für Möbel und Geräte: Gebrauchtbörse der FHH
• Für Schulmobiliar gibt es eine gesonderte Möbel- und Gerätebörse der BSB: Mobiliar Gerät und Ausstattung - Möbelbörse (ondataport.de)
Näheres zur Verortung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Leis tungsbeschreibung und zum erforderlichen Bezug zum Auftrags gegenstand findet sich in Ziffer II.7.2 HmbVgRL.
• angepasste Vertragsarten, technische Konzepte, inno vative und umweltverträgliche Lösungen, zum Beispiel Miete/Leasing oder Dienstleistungen statt Kauf oder ver brauchsabhängige Abrechnungen, Vermeidung von großen Lagerbeständen.
3.1.3 Ausführungsbedingungen
1Eine weitere Methode, um Nachhaltigkeitskriterien in die Be schaffungsmaßnahme einfließen zu lassen, ist die Formulierung von Ausführungsbedingungen (Ziffer II.10 HmbVgRL), durch die die Art und Weise der Leistungserbringung vorgeschrieben wird (§ 128 Abs. 2 GWB, § 45 Abs. 2 UVgO).2Hierbei kann eine bestimmte Vorgehensweise bei der Ausführung eines Auftrags verlangt werden, selbst wenn dies sonst nicht markt- oder bran chenüblich ist.
1Weitere Hilfestellungen zur Bedarfsanalyse und näheren Bestim mung des Beschaffungsgegenstands ergeben sich aus Kapitel 3.2 zur sachgerechten Ermittlung von Nachhaltigkeitskriterien.2Darüber hinaus finden sich in den jeweiligen Produktblättern im Anhang I (für spezifische Produkt- und Warengruppen) teilweise konkrete Vorgaben, die im Rahmen der Bedarfsanalyse abzu fragen sind.
1Die konkreten Anforderungen und Bedingungen müssen sich aber zwingend auf den Auftrag beziehen (sog. Sachbezug).2Nicht zulässig sind deshalb Anforderungen, die das unternehmerische Verhalten des Bieters allgemein oder die Auftragserfüllung für andere Kund:innen betreffen.
3.1.2 Leistungsbeschreibung
1Erfolgt eine Festlegung von Nachhaltigkeitsaspekten als Pro duktvorgabe in der Leistungsbeschreibung, so ist die Erfüllung der Vorgabe durch die Bieter zwingend.2Bieter, die die Vorgabe nicht erfüllen (beispielsweise den geforderten Herstellernach weis nicht einreichen können), müssen ausgeschlossen werden.