Nachhaltigkeitsleitfaden HH
16.8 Teppichwaren und textile Bodenbeläge – PDF-Seite 307
Gebäudemanagement und Innenausbau
215 – Anhang I
16.8.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
• UBA: „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Be schaffung von elastischen Bodenbelägen“
Keine spezifischen Vorgaben.
16.8 TEPPICHWAREN UND TEXTILE BODENBELÄGE Gilt für textile Bodenbeläge gemäß DIN ISO 2424.
16.8.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.
16.8.1 Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
16.8.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
Keine spezifischen Vorgaben.
16.8.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
16.8.6 Quellen und Dokumente
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
• Umweltzeichen „Blauer Engel für emissionsarme textile Bo denbeläge (DE-UZ 128, Ausgabe 2016)“
• Textile Bodenbeläge müssen in einer emissions- und schad stoffarmen Ausführung beschafft werden.
• UBA: „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Be schaffung: Textile Bodenbeläge“
• Diese und alle weiteren Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel für emissionsarme textile Bodenbeläge (DE- UZ 128, Ausgabe 2016)“ müssen erfüllt werden.
• UBA: „Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffent lichen Beschaffung von textilen Bodenbelägen“
1• Der UBA „Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öf fentlichen Beschaffung von textilen Bodenbelägen“ führt diese Anforderungen detailliert auf.2Er ist der Ausschreibung beizufügen und zur Nachweisführung heranzuziehen.
Nachweis: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des oben genannten Anbieterfragebogens einschließlich der dort zum Nachweis benannten Dokumente.