Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.11 Leuchtmittel – PDF-Seite 139
Elektro- und Elektronikgeräte
47 – Anhang I
Röhren (G13 Sockel) sind die folgenden Produktvorgaben in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen:
Der Strombedarf und die mittlere Lebensdauer sind dafür vom Anbieter anzugeben und mit den entsprechenden Auszügen aus den Produktinformationen gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/2020 zu belegen.
• EU-Energielabel: Mindestens zweithöchste Energieeffizienz klasse der zum Zeitpunkt der Beschaffung am EU-Markt verfügbaren Lampen.
1Sollen die Lebenszykluskosten für konkrete Beleuchtungssysteme zum Beispiel in einem Verwaltungsgebäude oder Ähnlichem er mittelt werden, so ist es sinnvoll, auch die regelmäßig anfallenden Wartungsarbeiten mit einzubeziehen.2Eine entsprechende Be rechnungshilfe findet sich dafür zum Beispiel in der „BuySmart Berechnungshilfe Lampen“.
• Die mittlere Lebensdauer der Lampe muss mindestens 15.000 Stunden betragen (gemäß L70B5047).
• Die Zahl der Schaltzyklen bis zum vorzeitigen Ausfall muss mindestens 15.000 betragen.
Nachweis: Die benannten Informationen sind durch (Auszüge aus den) Produktinformationen48 zu belegen.
2.11.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.
2.11.3 Spezifische Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Keine spezifischen Vorgaben, abgesehen von der Berechnung der Lebenszykluskosten.
2.11.5 Spezifische Vorgaben an die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
Spezifische Hinweise zur Lebenszykluskostenermittlung
2.11.6 Quellen und Dokumente
Bei Vergaben im Oberschwellenbereich sind die Lebenszyklus kosten gemäß der nachstehenden Formel zu ermitteln:
• EU-Durchführungsverordnung Nr. 2019/202 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen und separate Betriebsgeräte
Lebenszykluskosten [EUR] = (Strombedarf [kWh/1000h] * Strom preis [EUR/KWh] * mittlere Lebensdauer [1000h]) + Angebots preis EUR
147 Die Nennlebensdauer der Lampe in Stunden ist laut Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/2020 in den Produktinformationen bereitzustellen.2Der Faktor L70B50 präzisiert die Angabe zur Lampen- Lebensdauer.3Wenn ein LED-Leuchtmittel bspw. eine Lebensdauer von 30.000 Stunden nach L70B50 hat, dann bedeutet dies, dass nach diesem Zeitraum mindestens 50 % der Chips noch mindestens 70 % des Ausgangslichtstroms erzeugen.448 Gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/2020.