Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.2 Ermittlung sachgerechter Nachhaltigkeitskriterien – PDF-Seite 20
20 – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren
3.2.1 Markterkundung
1lichen Pflicht – im Einzelfall festgelegt werden, wie hoch die Vertragsstrafe pro Einzelverstoß sein soll.2In der Regel soll pro Einzelverstoß lediglich eine Vertragsstrafe bis zu 0,5 Prozent der Abrechnungssumme festgelegt werden.
1Nach § 28 VgV und § 20 UVgO darf ein öffentlicher Auftraggeber eine Markterkundung12 zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftrags vergabepläne und -anforderungen durchführen (siehe dazu auch Ziffer II.1 HmbVgRL).2Dabei wird das Ziel verfolgt, eine Klärung der möglichen Ausführungsart bzw. der Verfügbarkeit sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen und haushalterischen Auswirkungen herbeizuführen.3Ziel ist es, einen Überblick über die gesamte Marktsituation, die Produkt- oder Leistungsvielfalt bei möglichen Lieferanten, den möglichen Bewerber-/Bieterkreis, aber auch mögliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Ermittlung des Auftragswertes oder der finalen Spezifikation des notwendigen Bedarfs zu erhalten.4Der Nachhaltigkeitsleitfaden kann für die Vorbereitung der Markterkundung als Instrument genutzt werden, um einen Überblick über die relevanten Nach haltigkeitsthemen zu erlangen und wichtige Fragestellungen zu identifizieren.
1Im Hinblick auf die Gesamtsumme aller zu zahlenden Vertrags strafen ist zu berücksichtigen, dass diese auf höchstens 5 Pro zent der Abrechnungssumme zu begrenzen ist.2Hierbei werden nicht nur die Vertragsstrafen nach der vorstehenden Festlegung, sondern auch sonstige mit dem jeweiligen Auftragnehmer verein barte Vertragsstrafen berücksichtigt (beispielsweise Vertrags strafen nach Ziffer 7.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen).
3.2 ERMITTLUNG SACHGERECHTER NACHHALTIGKEITSKRITERIEN Öffentliche Auftraggeber dürfen die Art der zu vergebenden Leistung und den Auftragsgegenstand selbst bestimmen (Leis tungsbestimmungsrecht).
Neben einer Bedarfsanalyse sind auch eine Markterkundung sowie Interessentenkonferenzen bzw. Bieterdialoge empfeh lenswert, um alle notwendigen Informationen zur Durchführung einer marktgerechten nachhaltigen Auftragsvergabe und damit zur Erfüllung des Bedarfs zu erhalten.
112 Die nachstehenden Ausführungen zur „Markterkundung“ orientieren sich an der „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) 2018“ des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik.2In dieser Unterlage finden sich noch weitergehende Informationen zu verschiedenen Aspekten der Markterkundung u.Ä. Weitere Hintergrundinformationen zur Markterkundung bietet auch der Kompass Nachhaltigkeit unter https://www.kompass-nachhaltigkeit.de/grundlagenwissen/nachhaltigkeit-im-beschaffungsprozess.3Vgl. dazu: https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-einkauf/ufab/ufab-node.html.