Nachhaltigkeitsleitfaden HH
1.10 Klebeband/-film und Packband – PDF-Seite 110
Büroverbrauchsmaterialien
18 – Anhang I
1.11 (SONSTIGE) BÜROARTIKEL AUS KUNSTSTOFF Diese Produktgruppe umfasst diverse Büroartikel, die ganz be ziehungsweise überwiegend (konkret > 90 Gewichtsprozent aus Kunststoffen hergestellt sind, wie zum Beispiel Sicht- und Pros pekthüllen, Briefablageschalen, Stehsammler, Schreibtischorga nizer, Papierkörbe, Stiftboxen und Ablageboxen.
Kunststoffrezyklate mittels eines Zertifikates (einschließlich Bericht) nach dem EuCertPlast-Zertifizierungsschema, dem RecyClass-Zertifizierungsschema für „Recycling Process“, dem Global Recycled Standard (GRS)-Zertifizierungsschema oder einem gleichwertigen Zertifizierungsschema gemäß EN 15343:2007 bzw. DIN EN 15343:2008 (mit berechnetem und plausibilisiertem Nachweis des Post-Consumer-Anteils) zu belegen.
1.11.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Zur Vereinfachung der Ausschreibung und der Nachweisführung im Beschaffungsverfahren kann die entsprechend aufbereitete Anbieter-Eigenerklärung (im Anhang) herangezogen werden.
Keine spezifischen Vorgaben.
1.11.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Wird für angebotene Produkte ein geltender Zeichennutzungs vertrag für das Umweltzeichen Blauer Engel Produkte aus Recyc ling-Kunststoffen (DE-UZ 30a, Ausgabe 2019) vorgelegt, können wie in der Anbieter-Eigenerklärung dargestellt, alle vorstehend aufgeführten Anforderungen als nachgewiesen betrachtet werden.
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Produktvorgaben aufzunehmen:
• Die in den Produkten eingesetzten Kunststoffe bestehen insgesamt zu mindestens 80 Gewichtsprozent aus Post- Consumer-Rezyklat-Material (PCR)19.
1.11.3 Vorgaben für die Zuschlagskriterien
• PVC-Material darf in den Produkten nicht enthalten sein.
Die folgenden Vorgaben für Zuschlagskriterien sind verbindlich – in Gesamtheit oder in Teilen – bei Aufträgen mit Auftrags werten über 100.000 Euro und Rahmenverträgen unabhängig vom Auftragswert in die Vergabeunterlagen zu übernehmen und
1Nachweis: Die Einhaltung der genannten Anforderungen ist durch eine Herstellererklärung zu bestätigen.2Darüber hinaus sind in Bezug auf Post-Consumer-Rezyklat-Mate rial die Herkunft und die Zusammensetzung eingesetzter
119 Definition „Post-Consumer-Rezyklat-Material“: Material aus Haushalten, gewerblichen und industriellen Einrichtungen oder Instituten (die Endverbraucher des Produktes sind), das nicht mehr länger für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.2Darin enthalten ist zurückgeführtes Material aus der Lieferkette; nach: UBA „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung – Produkte aus Recycling-Kunststoffen, Ausgabe 2020“; vgl. https://www.umweltbundesamt.de/produkte-aus-recyclingkunststoffen.