Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.6 Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich – PDF-Seite 200
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
108 – Anhang I
16.6 WASCHMITTEL FÜR DEN INDUSTRIELLEN UND INSTITUTIONELLEN BEREICH Die nachfolgenden Anforderungen gelten für die Beschaffung von Waschmitteln, die bestimmungsgemäß zur Anwendung durch Fachpersonal in der industriellen oder institutionellen Reinigung vorgesehen sind.2Waschmittel, die für die Verwendung in Haus haltswaschmaschinen bestimmt sind, fallen nicht in diese Pro duktgruppe.
6.5.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.
6.5.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
6.5.6 Quellen und Dokumente
• EU-Umweltzeichen für „Waschmittel“ (Beschluss (EU) 2017/1218) – Kriterien
1Diese Produktgruppe umfasst auch Mehrkomponentensysteme, in denen mehrere Komponenten gemeinsam ein vollständiges Waschmittel oder Waschprogramm für ein automatisches Do siersystem bilden.2Mehrkomponentensysteme können aus einer Reihe von Produkten bestehen, wie zum Beispiel Weichspülern, Fleckenentfernern und Spülmitteln, und werden als Ganzes be urteilt.
• EU-Umweltzeichen für „Waschmittel“ (EU/2017/1218) – Liste der zertifizierten Produkte
• EU Ecolabel for detergents and cleaning products – User Manual
• EU GPP Criteria for indoor cleaning services (inkl. Anforde rungen an Reinigungsmittel)
1Produkte zur Erzeugung von wasserabweisenden, imprägnierenden oder flammhemmenden Eigenschaften von Textilien fallen nicht in diese Produktgruppe.2Das Gleiche gilt für Produkte, die mithilfe von Trägern wie Tüchern, Lappen oder anderen Materialien auf getragen werden, oder Waschhilfsmittel zur Verwendung ohne nachfolgendes Waschen, wie zum Beispiel Fleckenentferner für Teppiche und Polstermöbel.
• Umweltzeichen „Blauer Engel Waschmittel (DE-UZ 202, Ausgabe 2022)“ – Kriterien