Nachhaltigkeitsleitfaden HH
2.3 Übergreifende Vorgaben – PDF-Seite 118
Elektro- und Elektronikgeräte
26 – Anhang I
12.3 ÜBERGREIFENDE VORGABEN Für die Warengruppe Elektro- und Elektronikgeräte gibt es für die Bedarfsanalyse, die Leistungsbeschreibung, die Zuschlags bedingungen und die Ausführungsbedingungen einige generelle Informationen und Vorgaben, die übergreifend für die gesamte Warengruppe hinweg gelten.2Diese werden nicht bei den einzelnen Produkten wiederholt dargestellt, sondern stehen im Folgenden „vor die Klammer“.
VgV bzw. II.7.2.2 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL)) bei Auftragsvergaben im Oberschwellenbereich jeweils ambitio nierte Anforderungen an die Energieeffizienz bzw. den Energie verbrauch zu formulieren.
Diese grundlegende Vorgabe wird nachstehend – jeweils produkt gruppenspezifisch – weiter konkretisiert.
2.3.3 Übergreifende Vorgaben für die Zuschlagskriterien
Die weiteren „produktgruppenspezifischen“ Vorgaben finden sich dann nachfolgend im Kontext der einzelnen Produktgruppen.
Bei energieverbrauchsrelevanten Geräten dieser Warengruppe sind im Oberschwellenbereich (gemäß § 67 VgV bzw. II.11.3 HmbVgRL) bei der Angebotswertung regelmäßig die Lebenszy kluskosten heranzuziehen.
2.3.1 Übergreifende Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
1Bei einigen Produktgruppen finden sich hier nachstehend spezi fische Hinweise zur Berechnung dieser Kosten.2Ansonsten wird hier auf den Abschnitt 3.3.1 aus dem allgemeinen Teil des Nach haltigkeitsleitfadens verwiesen.
Im Rahmen der Bedarfsanalyse ist jeweils zu prüfen, ob
• die vorhandenen Geräte gegebenenfalls durch Wartung und/oder Reparatur noch länger genutzt werden können.
• durch eine gemeinschaftliche Nutzung mit anderen be nachbarten Einheiten/Organisationen oder Ähnlichem eine intensivierte Nutzung und damit eine bessere ökologische Amortisation der in den Geräten enthaltenen Materialres sourcen erfolgen kann.
2.3.4 Übergreifende Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Im Rahmen der Ausführungsbedingungen sind jeweils Regelungen festzulegen, die sicherstellen, dass:
• für die gesamte Zeit der voraussichtlichen Nutzung übliche Verschleiß- und Ersatzteile verfügbar gemacht werden können und
2.3.2 Übergreifende Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Da es sich bei den Produkten dieser Warengruppe durchgehend um energieverbrauchsrelevante Geräte handelt, sind (gemäß § 67