Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.4 Nutzung von Gütezeichen im Vergabeverfahren – PDF-Seite 34
34 – Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Vergabeverfahren
Für einige Gütezeichen, zum Beispiel für einen Teil der Umwelt zeichen „Blauer Engel“, liegen entsprechende Zusammenstellungen der Vergabekriterien bereits als „Anbieter-Eigenerklärung“ oder „Anbieterfragebögen“ aufbereitet vor20.
1im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.2Dafür kann zum Beispiel die folgende Formulierung verwendet werden:
1Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von einem Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10–20 Prozent [Gewichtung festlegen] berücksichtigt, wenn das Gütezeichen xy für das angebotene Produkt nachgewiesen werden kann.2Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Ist dies der Fall, so kann in der Leistungsbeschreibung unter den Produktvorgaben formuliert werden:
1Die einzelnen Anforderungen an die anzubietenden Produkte sind der „Anbieter-Eigenerklärung xy“ für diese Produktgruppe zu entnehmen.2Die Anbieter-Eigenerklärung ist im Rahmen der Angebotserstellung zur Nachweisführung zu verwenden.
In diesem Fall erhält das Angebot, welches auf mit einem gültigen Gütezeichen zertifizierten Produkten basiert, einen entsprechen den Vorteil im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Unabhängig davon, in welcher Form eine Festlegung von Leistungs vorgaben aus einem Gütezeichen in einer Leistungsbeschreibung erfolgt, gilt, dass die Einhaltung der Vorgabe zwingend ist und ein Angebot, welches sie nicht erfüllt vom weiteren Vergabeprozess ausgeschlossen werden muss.
3.4.4 Identifikation geeigneter Gütezeichen
1Angesichts eines stetig zunehmenden Stellenwertes der Nach haltigkeit bei Einkaufsentscheidungen sowohl im Bereich des privaten Konsums als auch bei der Beschaffung in der Privat wirtschaft nimmt am Markt die Anzahl entsprechender Produkt kennzeichnungen wie zum Beispiel Siegel, Label u. Ä. ständig zu.2Vielfach wird in diesem Zusammenhang auch von einer „Labelflut“ gesprochen.
Festlegung als Nachweis für die Anforderungen im Zuschlagskriterium
Wurden im Rahmen der Leistungsbeschreibung keine oder nur ausgewählte Teile der Anforderungen aus einem Gütezeichen als Leistungsvorgaben festgelegt, so kann das Vorliegen einer Aus zeichnung/Zertifizierung mit einem Gütezeichen alternativ auch
120 Direkt nutzbare Anbieterfragebögen finden sich für viele Produktgruppen beispielsweise in den Ausschreibungsempfehlungen des Umweltbundesamtes, vgl.: https://www.umweltbundesamt.de/themen/ wirtschaft-konsum/umweltfreundliche-beschaffung/ausschreibungsempfehlungen-des-uba.2Diverse – auch spezifisch angepasste – Anbieter-Eigenerklärungen zu einzelnen Produktgruppen finden sich im Anhang II dieses Leitfadens.