Nachhaltigkeitsleitfaden HH
6.7 Maschinengeschirrspülmittel zur Verwendung in Haushalten – PDF-Seite 202
Reinigungsmittel und Reinigungsdienstleistungen
110 – Anhang I
(EU/2017/1219) erfüllen und für die eine entsprechende Zertifizierung vorliegt, sind besonders umweltverträglich.
• EU Ecolabel for detergents and cleaning products – User Manual
• EU GPP Criteria for indoor cleaning services (inkl. Anforde rungen an Reinigungsmittel)
• Eine gültige Zertifizierung mit dem Umweltzeichen Blauer Engel „Waschmittel“ (DE-UZ 202, Ausgabe 2022) wird als gleichwertiges Gütezeichen anerkannt.
• Umweltzeichen „Blauer Engel Waschmittel (DE-UZ 202, Ausgabe 2022)“ – Kriterien
• Ersatzweise sind durch den Anbieter die Erfüllung aller für das Reinigungsmittel einschlägigen Anforderungen des vor genannten EU-Umweltzeichens gemäß den dort festgelegten Nachweisvorgaben einzeln und detailliert zu belegen.
6.7 MASCHINENGESCHIRRSPÜLMITTEL ZUR VERWENDUNG IN HAUSHALTEN Die nachfolgenden Anforderungen gelten für die Beschaffung von Geschirrspülmitteln und Klarspülern, die bestimmungsgemäß ausschließlich zum Gebrauch in Haushaltsgeschirrspülern und in automatischen Geschirrspülern für den gewerblichen Einsatz (wenn dieser nach Maschinengröße und Anwendung Haushalts geschirrspülern ähnlich ist) vorgesehen sind.
6.6.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.
6.6.5 Vorgaben für die Eignungskriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
6.7.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
6.6.6 Quellen und Dokumente
• EU-Umweltzeichen für „Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich“ (Beschluss (EU) 2017/1219) – Kriterien
Keine spezifischen Vorgaben.
6.7.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
• EU-Umweltzeichen für „Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich“ (Beschluss (EU) 2017/1219) – Liste der zertifizierten Produkte
Maschinengeschirrspülmittel zur Verwendung in Haushalten müs sen alle in der Anbieter-Eigenerklärung genannten Anforderungen des EU-Umweltzeichens für „Maschinengeschirrspülmittel“ (Beschluss (EU) 2017/1216) oder des vergleichbaren Umwelt