Nachhaltigkeitsleitfaden HH
15.6 Geschirrspülmaschinen – PDF-Seite 290
Haushaltsgeräte
198 – Anhang I
15.5.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
15.6.2 Spezifische Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Keine spezifischen Vorgaben.
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
15.5.5 Quellen und Dokumente
• EU-Energielabel: höchste Energieeffizienzklasse, der zum Zeitpunkt der Beschaffung am EU-Markt verfügbaren Geräte
• Datenblatt des Umweltbundesamtes mit den Anforderungen der EU-Ökodesign-Rahmenverordnung (EU) Nr. 932/2012 an Wäschetrockner
• Wasserverbrauch: nicht mehr als maximal 10 Liter pro Spülgang
• Tool zur Prüfung des Geräteangebotes nach Energieeffi zienzklassen
• integriertes Wasserschutzsystem (Hersteller garantiert für die Wassersicherheit und für eventuelle Schäden des Gerätes)
115.6 GESCHIRRSPÜLMASCHINEN Die folgenden Anforderungen gelten für „Haushaltsgeschirrspül maschinen“.2Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2023 bezeichnet dies „eine Maschine für das Reinigen und Spülen von Geschirr“.3Ausgenommen sind:
• Luftschallemissionsklasse B (< 45 dBA) oder besser
Nachweis: Zum Nachweis legt der Anbieter eine Hersteller erklärung vor, in der dieser für jeden einzelnen Punkt der vorstehenden Anforderungen deren Einhaltung erklärt und diese durch entsprechende technische Produktinformatio nen belegt.
• Geschirrspüler, die unter die Richtlinie 2006/42/EG („Ma schinenrichtlinie“) fallen.
15.6.3 Spezifische Vorgaben für die Zuschlagskriterien
15.6.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
Keine spezifischen Vorgaben.
Keine spezifischen Vorgaben, die über die übergreifenden Vor gaben hinausgehen.
15.6.4 Spezifische Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Keine spezifischen Vorgaben.