Nachhaltigkeitsleitfaden HH
3.3 Vorgaben an die Beschaffung von IKT-Geräten – PDF-Seite 152
Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
60 – Anhang I
Austauschteile werden bei der Lebenszykluskostenberechnung für diese Produktgruppe nicht berücksichtigt.
nehmenden zu machen und dabei gegebenenfalls noch weiter zu konkretisieren.
1Für die Durchführung der Lebenszykluskostenrechnung und die Ausgestaltung der entsprechenden Datenabfrage bei den Bietern kann auf ein einschlägiges produktgruppenspezifisches Excel-Tool des Umweltbundesamtes zurückgegriffen werden.2Es unterstützt spezifisch bei der Berechnung für Computer (inklusive Notebooks und Tablets), Multifunktionsgeräte (Druckern), Monitore und Re chenzentrumsausstattungen.
1Erreichen die IKT-Geräte das Ende ihrer vorgesehenen Nutzung, so sind möglichst – auch bei Miet- und Leasing-Modellen – Re gelungen vorzusehen, die sicherstellen, dass die Geräte vor einer Abfallentsorgung zunächst daraufhin geprüft werden, ob sie einer weiteren Verwendung zugeführt werden können.2Neben verwaltungsinternen Weiterverwendungen umfasst dies auch eine Aufbereitung zum Verkauf als Gebrauchtprodukt am Markt.
1Darüber hinaus sind die Bedarfsträger:innen/Nutzer:innen in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass es sich bei Elektroalt geräten aufgrund der enthaltenen gefährlichen Stoffe um Abfälle handelt, die nicht mit dem „normalen“ Haus- oder Gewerbeab fall entsorgt werden dürfen.2Vor der Entsorgung sind daher die entsprechende Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von Elektroschrott oder sonstige vertragliche Absprachen zur Entsorgung der Geräte zu prüfen und die entsprechenden Vor gaben umzusetzen.
3.3.4 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Im Rahmen der Ausführungsbedingungen sind jeweils Regelungen festzulegen, die sicherstellen, dass:
• für die gesamte Zeit der voraussichtlichen Nutzung durch die Bieter übliche Verschleiß- und Ersatzteile sowie not wendige Software-Updates verfügbar gemacht werden und
• die Durchführung fachgerechter Wartungen und gegebe nenfalls Reparaturen sichergestellt wird.
Die „Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung“66 ist zum Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen mit den Auftrag
166 Diese Verpflichtungserklärung wurde vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) und seinen Mitgliedsunternehmen gemeinsam mit dem Beschaf fungsamt des Bundesministeriums des Inneren entwickelt.2Sie ist unter dem folgenden Link verfügbar: https://www.bitkom.org/sites/main/files/2019-07/verpflichtungserklarung_ilo_bescha_bit kom_2019.pdf.