Nachhaltigkeitsleitfaden HH
14.9 Gartendienstleistungen – PDF-Seite 281
Alles rund ums Grün
189 – Anhang I
14.9.4 Vorgaben für die Eignungskriterien
14.9.5 Vorgaben für die Ausführungsbedingungen
Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, zumindest in folgenden Bereichen strukturierte und dokumentierte umwelt verträgliche Verfahren anzuwenden:
Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Dienst leistungsanbieter sind die folgenden umweltbezogenen Aspekte als Ausführungsbedingungen zu verankern:
Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Bewässerung und Was sernutzung:
• Bewertung der wichtigsten Umweltaspekte der Tätigkeit
• Abfallminimierung und Abfalltrennung
• Bewässerung so weit wie möglich mit Nichttrinkwasser (Regenwasser, Grundwasser, wiederverwendetes Wasser).
• Reduzierung des Wasser- und Energieverbrauchs, auch beim Transport
• Sofern fachlich sinnvoll: Mulchen der von dem Auftragge ber festgelegten Flächen, damit möglichst wenig Wasser verdunstet.
• Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Nachweis: Wenn der Bieter über ein Umweltmanagement system (wie EMAS, ISO 14001 oder auch Ökoprofit) verfügt, muss er das Zertifikat und die entsprechenden Verfahren vorlegen.
• Einsatz automatischer Bewässerungssysteme gemäß den Angaben des Auftraggebers.
Die automatischen Bewässerungssysteme müssen dabei den entsprechenden Produktgruppenanforderungen (siehe 14.6) des Nachhaltigkeitsleitfadens entsprechen.
Verfügt der Bieter nicht über ein zertifiziertes Umweltma nagementsystem, müssen die schriftlichen Anweisungen und Verfahren vorgelegt werden, mit denen die fachliche Kompetenz nachgewiesen werden kann.
• Verwendung von Wasser aus örtlichen recycelten Quellen als Kombination von Regenwasser, Grundwasser und ge filtertem Grauwasser, sofern verfügbar.
1Alternativ kann der Bieter seine Eignung durch entsprechen de Referenzen anderer Aufträge, bei denen die Einhaltung umweltverträglicher Verfahren gefordert wurde, nachweisen.2Hierzu ist eine Liste der früheren Aufträge aus den letzten drei Jahren mit den Kontaktdaten der betreffenden Auf traggeber als Referenz vorzulegen.
• Regelmäßige Berichterstattung über den Wasserverbrauch.
Bei der Erbringung von Gartendienstleistungen sind anfallende Abfälle getrennt zu sammeln:
• Alle organischen Abfälle (trockenes Laub, Beschnitt, Gras) werden vor Ort in den Einrichtungen des Unternehmens