Nachhaltigkeitsleitfaden HH
5.4 Schuhe – PDF-Seite 186
Textilien und Schuhe
94 – Anhang I
5.4.2 Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Ausgenommen sind
Alle beschafften Produkte müssen den folgenden Produktvor gaben entsprechen:
• Sicherheitsschuhe bzw. Schutzschuhe (PSA)
• Schuhe für die Nutzung in Justizvollzugsanstalten
Generelle Vorgaben
5.4.1 Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
• Ausschluss bestimmter Materialien
Im Rahmen der Bedarfsanalyse ist zu prüfen, ob
Die Schuhe dürfen kein PVC, keine Daunen oder Federn117 sowie keine elektrischen und elektronischen Komponenten118 enthalten.
• durch Maßnahmen der Reinigung, Pflege und Reparatur vorhandene Schuhe noch länger genutzt werden können.
• die Nutzungsdauer durch die Beschaffung besonders halt barer Schuhe verlängert werden kann.
• Ausschluss von besonders besorgniserregenden Stoffen
1Schuhe dürfen keine Stoffe enthalten, die in der Chemika lienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 REACH-Verordnung erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden.2Es gilt die Fassung der Kandidatenliste zum Zeitpunkt der Antragsstellung119.
1• durch eine Beschaffung der Schuhe im Rahmen eines Pro dukt-Service-Angebotes116 eine nutzungsdauerverlängernde sachgerechte Pflege und Instandsetzung der Produkte si chergestellt werden kann.2Um die intendierten Umweltent lastungseffekte zu erreichen, ist bei der Inanspruchnahme solcher Angebote sicherzustellen, dass jeweils nur einzelne beschädigte Produkte gegen Neuprodukte ausgetauscht werden, nicht aber ein „rein“ turnusmäßiger Austausch gan zer Chargen erfolgt.
Ausgenommen von diesem Stoffausschluss sind Verunrei nigungen in Konzentrationen, die gemäß den Vorgaben von REACH nicht im Sicherheitsdatenblatt anzugeben sind.
1116 Hierunter fallen klassische Textil-Service-Modelle (vgl. z. B. https://www.dtv-deutschland.org/textil-service.html), aber auch andere Formen des Mietens oder Leasings von Schuhen.2117 Falls für die jeweilige Beschaffung relevant.3118 Passive Elektronik-Komponenten (RFID) – z. B. zur Unterstützung einer späteren Sortierung bei der Abfallbehandlung –dürfen abweichend davon enthalten sein.4Sie müssen aber herausnehmbar/ab trennbar sein.5119 Die Kandidatenliste in der jeweils aktuellen Fassung findet sich unter: https://chem.echa.europa.eu/obligation-lists/candidateList