Nachhaltigkeitsleitfaden HH
4.1 Zirkularität, Ressourcenschonung und Langlebigkeit von Produkten – PDF-Seite 41
41 – Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit
lungsbereich der Ökodesign-Rahmenverordnung (EU) 2024/178127 und der Vorgängerrahmenrichtline 2009/125/EG28 fallen.
1werden30.2Das bedeutet, dass beispielsweise ein Kühlschrank, der früher in der Kategorie A++ ein scheinbar energieeffizientes Gerät war, aktuell nur noch die Effizienzkennzeichnung D erhal ten würde – das soll aus EU-Sicht die Transparenz am Markt für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern.
Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen, ist in Durch führungsverordnungen vielfach bereits eine gestufte Entwicklung dieser Mindestanforderungen festgelegt, d.h. der Mindeststandard wird zu vorher festgelegten Zeitpunkten strenger.
Umsetzung in der Beschaffung
Informationen zum Prozess der Festlegung dieser Mindestanfor derungen sowie Kurzbeschreibungen und Links zu den relevanten Durchführungsverordnungen der EU finden sich auf den Seiten des Umweltbundesamtes29.
1Bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Produkte ist in jedem Fall zu prüfen, ob für die jeweilige Produktgruppe bereits eine entsprechende Durchführungsverordnung erlassen wurde.2Ist dies der Fall, so sind die jeweils aktuellen Mindestanforderun gen an Energieeffizienz zu prüfen31 und es ist bei der Festlegung der darüber hinausgehenden Energieeffizienzanforderungen auf höchstem Leistungsniveau auf die in den Verordnungen festge legte Art und Weise der Festlegung der Energieeffizienz Bezug zu nehmen.3So wird sichergestellt, dass auf verfügbare Daten der Hersteller und etablierte Prüf- und Nachweisstandards zurück gegriffen werden kann.
1Für einen Teil der energieverbrauchsrelevanten Produktgruppen werden in den produktgruppenspezifischen Durchführungsverord nungen auch die jeweils spezifischen Berechnungsgrundlagen für die Umsetzung der bekannten Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Energielabel mit der Farbskala von Grün bis Rot) definiert und die Werte für die verschiedenen Effizienzklassen festgelegt.2Seit März 2021 erfolgt hier schrittweise eine sogenannte Reskalierung dieser Kennzeichnungen, in deren Rahmen nach und nach für alle Produktgruppen die „+“-Klassen abgeschafft und die Produkte damit wieder innerhalb einer Skala von A bis G ausgezeichnet
1In Produktgruppen, für die eine Energieverbrauchskennzeich nungsplicht besteht, kann vereinfachend direkt auf die jeweils bestehenden Effizienzklassen Bezug genommen werden.2Dabei
127 Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG (ABl.2L, 2024/1781, 28.6.2024).328 Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte.429 Vgl. dazu https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/produktgruppen 30 Näheres dazu unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung.531 In vielen Beschaffungsleitfäden und Ausschreibungshilfen finden sich veraltete Effizienzanforderungen, die z.T. deutlich unter den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Mindeststandards liegen.