Nachhaltigkeitsleitfaden HH
15.9 Staubsauger – PDF-Seite 294
Haushaltsgeräte
202 – Anhang I
15.9.1 Spezifische Informationen und Vorgaben für die Bedarfsanalyse
• Die Geräte müssen folgende Haltbarkeitskriterien erfüllen:
Der Motor hat eine Lebensdauer von mindestens 600 Stunden (Prüfung mit leerem Staubbehälter).
Keine spezifischen Vorgaben, die über die übergreifenden Vor gaben hinausgehen.
Die aktive Bodendüse hat eine Lebensdauer von mindes tens 300 Stunden.
15.9.2 Spezifische Vorgaben für die Leistungsbeschreibung
Die passive Universalbodendüse hat eine Schlagbeständig keit von mindestens 600 Trommelumdrehungen (bzw. 1.200 Stürze aus 80 Zentimeter Höhe).
Im Rahmen der Leistungsbeschreibung sind die folgenden Pro duktvorgaben aufzunehmen:
• Die Nennleistungsaufnahme im aktiven Betrieb auf Teppich boden und Hartboden liegt jeweils bei maximal 800 Watt.
Der Saugschlauch hat eine Lebensdauer von mindestens 40.000 Verformungen.
• Die Staubaufnahme auf Teppichboden muss größer als 0,85 (85 Prozent), auf Hartboden mit Ritze größer als 1,07 (107 Prozent).
Das Gerät hält eine Stoßprüfung an Schwellen und Pfosten von mindestens 500 Zyklen aus.
Bei akkubetriebenen Geräten muss die Laufzeit (in Minuten) nach 600 Zyklen noch mindestens 75 Prozent der Ausgangs laufzeit betragen.
• Die Staubemission darf 0,1 Prozent nicht überschreiten.
1• Die Geräuschemission (Schallleistungspegel) auf Teppich boden darf 73 dBA nicht überschreiten.2Die Geräusch emission für Geräte mit elektrischer, mechanischer oder per Luftstrom betriebener aktiver Saugdüse darf 78 dBA nicht überschreiten.
Nachweis: Der Anbieter legt eine Erklärung des Herstellers vor, dass das Produkt die vorstehenden Anforderungen ein hält und belegt dies mit der entsprechenden technischen Produktinformation.
• Reinigungsklasse auf Hartboden ist mindestens „B“, die Reinigungsklasse auf Teppich ist mindestens „C“ oder besser.
• Die Geräuschemission auf Teppichboden liegt bei maximal 80 dBA (bei 1 pW).