Nachhaltigkeitsleitfaden HH
ANHANG III: HANDREICHUNG FÜR EINE BESCHAFFUNG VON PRODUKTEN MIT DEM UMWELTZEICHEN „BLAUER ENGEL“ UNTERHALB DER DIREKTAUFTRAGSWERTGRENZE – PDF-Seite 325
1 – Anhang III
ANHANG III: HANDREICHUNG FÜR EINE BESCHAFFUNG VON PRODUKTEN MIT DEM UMWELTZEICHEN „BLAUER ENGEL“ UNTERHALB DER DIREKTAUFTRAGSWERTGRENZE
1Der Nachhaltigkeitsleitfaden ist bei Direktaufträgen, bei denen laut § 14 UVgO i.V.m. Ziff. II, 5.4 HmbVgRL sowie § 2a Abs. 3 Nr. 1 HmbVgG eine Auftragsvergabe aufgrund der dort geregelten Wertgrenze (derzeit in Hamburg 5.000 EUR) nicht gegeben ist, nicht verbindlich anzuwenden.2Für den Bereich der Direktaufträ ge wird die Anwendung des Leitfadens jedoch empfohlen.3Es ist wichtig, hervorzuheben, dass gerade im Bereich von Direktauf trägen wegen der geringeren Regelungsdichte die Möglichkeit zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (zum Beispiel durch Berücksichtigung von Gütezeichen) besonders groß ist.
1Die folgende Liste soll einen Überblick darüber geben, für welche Warengruppen es eine große Anzahl an Produkten mit dem Um weltzeichen „Blauer Engel“ gibt.2Aufgrund der Marktverfügbar keit wird daher auch und gerade bei Direktaufträgen dringend empfohlen, Produkte dieser Warengruppe mit dem Umwelt zeichen „Blauer Engel“ zu beschaffen.3Zu jeder Warengruppe wird auf die entsprechende Website des Blauen Engels verlinkt, der die verfügbaren Produkte mit „Blauer Engel“-Zertifizierung entnommen werden können.